Bemessung und Konstruktion von Stahlbeton- und Spannbetonbauteilen für den Brandfall
Referent: Dr.-Ing. Michael Cyllok, Baudirektor bei der Landesgewerbeanstalt Bayern (LGA), Leiter des Instituts für Brandschutz, Technischer Leiter des Materialprüfungsamts München
Veranstaltungsdaten
-
war verschoben worden
-
Seminar
vor Ort in Ettersburg bei Weimar -
Termin
Dienstag, 26. Mai 2026 (KW 22)
09:00 Uhr bis 16:30 Uhr -
Sachgebiet
Konstruktionsplanung, Technik und Ausführung -
Kennziffer
260526 K -
Fortbildungsstunden
8 -
Anzahl Teilnehmende (min/max)
maximal 20 Teilnehmer
Über den Inhalt der Veranstaltung
Stahlbeton- und Spannbetonbauteile müssen im Brandfall standsicher bleiben und den Brand auf einen Brandabschnitt eindämmen.
- Wie werden diese Schutzziele in Bemessung und Konstruktion für neu zu bauende Stützen, Träger und Wände, aber auch für bestehende Bauteile umgesetzt?
- Wie wird der Feuerwiderstand von Bauteilen im Bestand durch Berechnung bestimmt?
- Wie können diese Bauteile so ertüchtigt werden, dass sie feuerhemmend oder feuerbeständig werden?
Die Eurocodes DIN EN 1992-1-2 und DIN EN 1991-1-2 bieten hier Möglichkeiten und rechnerische Verfahren über die starren Konstruktionsregeln hinaus. Das Seminar zeigt dem Tragwerksplaner anhand von ausführlichen Beispielen und Hintergrundinfos, wie man mit den Möglichkeiten und Verfahren der Eurocodes umgeht und wie man Stahlbeton- und Spannbetonbauteile schnell, sicher und wirtschaftlich für den Brandfall bemisst.
- Brandschutzanforderungen
- Bemessung für den Brandfall im Massivbau – Neubau vs. Bestand
- Nachweis mit tabellarischen Daten
- Einwirkungen, Kombinationsregeln und Schnittgrößen für den Brandfall
- Vereinfachte und allgemeine Rechenverfahren
- Beispiele: Träger aus Stahlbeton und Spannbeton, Konsolbänder, Pi-Dachplatten, Rippendecken, Stützen, Wände
- Baustoffverhalten und Versagensmechanismen im Brandfall
- Nichtlineare FE-Berechnung der Temperaturverteilung
- Naturbrände
Zielgruppe:
- Ingenieure in der Tragwerksplanung,
- Ingenieure im Brandschutz,
- Vertreter von Genehmigungsbehörden