Bauzeitverlängerung und Nachträge

Veranstaltungsdaten

  • hat bereits stattgefunden
  • Seminar

    vor Ort
  • Termin

    Dienstag, 9. Dezember 2008 (KW 50)
    09:30 Uhr bis 17:00 Uhr
  • Sachgebiet

    Recht
  • Kennziffer

    BR-08-049

Über den Inhalt der Veranstaltung

Bei der Abwicklung größerer Baumaßnahmen kommt es fast regelmäßig zu Bauzeitverlängerungen. Die Gründe hierfür sind vielfältig; die Kosten auf der Baustelle steigen rapide. Liegen die Ursachen der Verzögerung im Verantwortungsbereich des Auftraggebers, müssen die dadurch entstandenen Mehrkosten bezahlt werden. Die Rechtsprechung stellt hohe Anforderungen an die Darlegung dieser Ansprüche. Ziel des Seminars ist es, die rechtlichen Voraussetzungen aufzuzeigen und anhand praktischer Beispiele zu erläutern, wie ein derartiger Nachtrag aufgestellt bzw. geprüft werden kann.

  
Seminarinhalte
 
   1. Anspruchsgrundlagen
          – Vergütung, § 2 VOB/B
          – Schadensersatz, § 6 Nr. 6 VOB/B
          – Entschädigung, § 642 BGB
          – Bauzeitverlängerung, § 6 Nr. 2 VOB/B
 
   2. Einzelne Behinderungstatbestände
          – Massenmehrungen, Änderungen und Zusatzaufträge
          – Eingriffe in den Bauablauf
          – Verspätete oder fehlerhafte Pläne
          – Vorunternehmerverzögerungen u.a.
          – Verzögerte Vergabe
 
   3. Die Behinderungsanzeige
 
   4. Die Verlängerung der Bauzeit
          – Berechnung der Fristverlängerung
          – Kausalität und „kritischer Weg“
 
   5. Auswirkungen auf einzelne Kostengruppen
          – Lohn, Material und Geräte
          – Nachunternehmerkosten
          – Baustelleneinrichtung
          – Bauleitung
          – Baustellengemeinkosten
          – Allgemeine Geschäftskosten
          – Wagnis und Gewinn usw.
 
   6. Haftung für Verzögerungskosten
          – Vorunternehmer
          – Architekt/Ingenieur
 
   7. Vertragsstrafen
 
                                             
Zielgruppe
Bauleiter, Architekten, Bauingenieure, Projektsteuerer, öffentliche Bauherren, Bauträger, Baujuristen, Sachverständige und Auftragnehmer (Bauwirtschaft).

 

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