Bauzeitverlängerung und Behinderung: Was müssen Bauleiter wissen?
Referentin: Rechtsanwältin Elke Schmitz, Kanzlei Schmitz, Bremen
Veranstaltungsdaten
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Seminar
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Termin
Dienstag, 8. Juli 2025 (KW 28)
09:00 Uhr bis 12:30 Uhr -
Sachgebiet
Recht -
Kennziffer
080725 R -
Fortbildungsstunden
4 -
Anmeldeschluss
24.06.2025 -
Entgelt
Frühbucher-Entgelt (Anmeldung bis 10.06.2025) 94,50 € / 103,50 € / 112,50 € / 144,00 € Reguläres Entgelt (Anmeldung ab 11.06.2025) 105,00 € / 115,00 € / 125,00 € / 160,00 €
Über den Inhalt der Veranstaltung
Die Verlängerung von Bauzeiten ist Kehrseite naturgemäßer Unwägbarkeiten des Bauens im Allgemeinen oder aber schlicht Folge projektspezifischer Störungen im Bauablauf. Aus Sicht von Planern ist die Kenntnis der rechtlichen Voraussetzungen für die Durchsetzung von Mehrvergütungsansprüchen wegen verlängerter Bauzeit in zweifacher Hinsicht von Bedeutung: zum Einen, wenn es um den eigenen Honorarnachtrag infolge verlängerter Planungs- oder Bauzeit geht, zum Anderen bei Behinderungsanzeigen und Nachtragsforderungen Bauausführender wegen zeitlich bedingter „Ablaufstörungen“.
Wie die facettenreiche Rechtsprechung zum Thema zeigt, ist den am Bau Beteiligten nicht immer bewusst oder bekannt, worauf es dabei ankommt. Das Seminar zeigt anhand aktueller Rechtsprechung Stolpersteine und Fallstricke auf, so dass Handlungsoptionen wie auch vertragliche Regelungsbedarfe nachvollziehbar werden.
Inhalte:
- Rechtsgrundlagen nach BGB und VOB/B
- Nachträge wegen Planungs-/ Bauzeitverlängerung im Architekten- und Ingenieurvertrag – Voraussetzungen und Folgen für die Vertragspraxis
- Nachträge wegen Behinderungen im VOB/B-Vertrag – wann sind sie begründet?
- „bauablaufbezogene Darstellung“ – was ist das? – Anforderungen an die Dokumentation
Zielgruppen:
Architekten, Ingenieure, Sachverständige, Projektleiter, Bauträger, Wohnungswirtschaft, Mitarbeiter der öffentlichen Hand
1 = Mitglieder der IKT
2 = Mitglieder der AKT; Mitglieder anderer Architekten- oder Ingenieurkammern der BRD; Mitglieder des BVS; Mitglieder des VBI-LV Thüringen; Angestellte im öffentlichen Dienst (nur für Tagungen)
3 = Angestellte von Mitgliedern der AKT, der IKT, des VBI-LV Thüringen oder des LVS Thüringen; ö.b.u.v. Sachverständige; Angestellte von Mitgliedsunternehmen des BIV Hessen-Thüringen oder des VbU Thüringen; Angestellte im öffentlichen Dienst; Rechtsanwälte
4 = Gäste (Normalentgelt)
Rabatte:
Seit September 2022 gewähren wir einen Frühbucherrabatt von 10 %.
Gültig für alle Entgeltstufen, sowohl für Präsenz- als auch für Onlineveranstaltungen.
Ausgenommen sind weiterbildende Studiengänge sowie der Lehrgang Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz.
Die Entgelte werden bei rechtzeitiger Anmeldung (bis maximal 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn) automatisch angepasst.