Bauen ohne Bebauungsplan
Referent: Ltd. Ministerialrat a.D. Jens Meißner, ehemaliger Leiter Referat Baurecht, Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Veranstaltungsdaten
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hat bereits stattgefunden
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Seminar
vor Ort -
Termin
Mittwoch, 5. Dezember 2007 (KW 49)
09:00 Uhr bis 14:00 Uhr -
Sachgebiet
Recht -
Kennziffer
051207 R -
Fortbildungsstunden
6 -
Anzahl Teilnehmende (min/max)
mind. 12
Über den Inhalt der Veranstaltung
Der größte Teil von Bauvorhaben wird außerhalb von Bebauungsplangebieten verwirklicht.
Die dabei zu beachtenden Vorschriften der §§ 34 und 35 BauGB sind zwar
tägliches Brot des Planers, die gesetzliche Regelung und die fast unübersehbare Rechtsprechung hierzu führen aber zu einer Vielzahl von Auseinandersetzungen zwischen Bauherren, Nachbarn, Planern und Behörden. Dies betrifft sowohl die Abgrenzung der beiden Gebietskategorien als auch die Frage, welche Bauvorhaben nach Art und Maß der Nutzung dort zulässig sind.
- Der Vorhabenbegriff (§ 29 BauGB
- Die Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich
- Vorhaben im unbeplanten Innenbereich(§ 34 BauGB):
Der Begriff des Ortsteils, Das Einfügen nach Art und Maß der Nutzung
(Absatz 1), Faktische Baugebiete (Absatz 2), Schutz zentraler Versorgungsbereiche (Absatz 3) - Bauen im Außenbereich (§ 35 BauGB): Privilegierte, begünstigte und
sonstige Vorhaben, Belange nach §§ 35 Abs. 3 BauGB, Rückbauverpflichtung - Innen- und Außenbereichssatzungen