Bauen im Bestand: Welcher Schallschutz ist geschuldet?
Referentin: Rechtsanwältin Elke Schmitz, Kanzlei Schmitz, Bremen
Veranstaltungsdaten
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hat bereits stattgefunden
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Seminar
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Termin
Montag, 6. Mai 2024 (KW 19)
09:00 Uhr bis 12:15 Uhr -
Sachgebiet
Recht -
Kennziffer
060524 R -
Fortbildungsstunden
4
Über den Inhalt der Veranstaltung
Egal ob Dachausbau, Umnutzung oder energetische Sanierung von Wohngebäuden – fast immer geht es beim Bauen im Bestand auch um die schallschutztechnische Optimierung. Doch was tun, wenn die vorhandene Bestandskonstruktion und Erwartungen des Bestellers kollidieren? Wie ist vorzugehen, wenn heute „übliche“ Standards an technische und/ oder wirtschaftliche Grenzen stoßen? Welcher Schallschutz ist geschuldet - auch wenn nichts vereinbart ist? Und schließlich: Welche Vereinbarungen können oder sollten gar getroffen werden, damit der Schallschutz rechtssicher gelingt?
Das Seminar beantwortet diese und weitere Fragen anhand ständiger und aktueller Rechtsprechung – im Einzelnen:
Inhalte:
- Schallschutz im Bauordnungsrecht und in der Normung
- Grundsätze BGH-Rechtsprechung
- (Tritt)Schallschutz beim Bauen im Bestand – Welcher Standard ist geschuldet?
- Was gilt im Holzbau?
- (Tritt)Schallschutz im Miet- und Wohnungseigentum
Zielgruppe
Architekten, Ingenieure, Sachverständige, Bauträger-, Projektentwicklungs-, und Wohnungsbaugesellschaften, Fach- und Führungskräfte in Bauverwaltungen, Behörden