Basiswissen Mangelmanagement. Abnahme und Verjährung beim Bauvertrag

Referent: Dipl.-Ing. Jürgen Steineke, Berlin

Veranstaltungsdaten

  • hat bereits stattgefunden
  • Seminar

    vor Ort
  • Termin

    Freitag, 12. November 2010 (KW 45)
    09:00 Uhr bis 16:30 Uhr
  • Sachgebiet

    Recht
  • Kennziffer

    BR-10-004
  • Fortbildungsstunden

    8

Über den Inhalt der Veranstaltung

Abnahme und Gewährleistung sind Rechtsbegriffe, die jedem Bauunternehmer und Handwerker bekannt sein müssen. Gerade bei diesen sensiblen Vertragsbestandteilen können schnell Fehler gemacht werden, für die der Bauunternehmer dem Auftraggeber gegenüber schadensersatzpflichtig wird.

Ausführungsfehler des Unternehmers werden durch ein Aufsichtsversagen des Architekten bzw. Ingenieurs ermöglicht. Planungsfehler können sich im Bauwerk verkörpern, wenn der Unternehmer seiner Prüfungs- und Mitteilungsverpflichtung nicht genügt. Im Seminar wird besprochen, wie die am Bau Beteiligten ihre Verantwortungsbereiche sachgerecht abgrenzen können, wie man Abnahmen sinnvoll und zeitsparend organisieren kann, und was zu tun ist, wenn der Bauherr nicht zur Abnahme erscheint, wie man mit ungerechtfertigten Minderungsforderungen seines Auftraggebers umgeht und wie weit der „Schutz der eigenen Leistung“ geht.

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