Abstandsflächen und andere ausgewählte Fragen der ThürBO
Referent: Ltd. Ministerialrat Jens Meißner, Leiter Referat Baurecht, Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Veranstaltungsdaten
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neu überarbeitet
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Seminar
vor Ort in Ettersburg bei Weimar -
Termin
Freitag, 23. Februar 2024 (KW 08)
09:00 Uhr bis 16:30 Uhr -
Sachgebiet
Recht -
Kennziffer
230224 R -
Fortbildungsstunden
8 -
Anzahl Teilnehmende (min/max)
maximal 24 Teilnehmer -
Anmeldeschluss
09.02.2024 -
Entgelt
Frühbucher-Entgelt (Anmeldung bis 26.01.2024) 180,00 € / 189,00 € / 216,00 € / 243,00 € Reguläres Entgelt (Anmeldung ab 27.01.2024) 200,00 € / 210,00 € / 240,00 € / 270,00 €
Über den Inhalt der Veranstaltung
Das Abstandsflächenrecht wurde beginnend mit der Thüringer Bauordnung 2014 deutlich gestrafft. Im unbeplanten Innenbereich sind Abstandsflächen weitgehend entbehrlich geworden. Außerdem wurden die Möglichkeiten der Bebauung durch Erleichterungen u.a. bei der nachträglichen Wärmedämmung und beim Umfang der zulässigen Grenzbebauung ausgedehnt.
Der Stellplatzbedarf führt immer wieder zu Auseinandersetzungen zwischen Bauherren und Bauaufsichtsbehörden. Das betrifft nicht nur die Zahl der erforderlichen Stellplätze, sondern auch die Möglichkeiten, Stellplätze bereitzustellen.
Im Verfahrensrecht hängt von der richtigen Zuordnung zu den Gebäudeklassen und der Einordnung in Sonder- oder Regelbauten insbesondere die Wahl des richtigen Baugenehmigungsverfahrens ab. Aber auch eine Verfahrensfreiheit von Neu- und Umbauten kann in Betracht kommen.
Wichtig für die Planung ist die Frage, was man tun kann, wenn die baurechtlichen Anforderungen an das Bauwerk nicht zur Planung „passen“. Die ThürBO stellt unterschiedliche Möglichkeiten bereit, abweichende Lösungen umzusetzen.
Das Seminar wird diese und weitere immer wieder auftauchende Fragen behandeln. Es berücksichtigt auch die geplanten Änderungen der Thüringer Bauordnung.
Seminarinhalte:
- Geplante Änderungen der ThürBO im Überblick
- Begriffe (Gebäudeklassen, Sonderbauten)
- Abstandsflächen
• Erforderlichkeit/Vorrang des Bauplanungsrechts
• Anlagen und Einrichtungen mit gebäudegleicher Wirkung (Masten, Türme,
Windkraftanlagen)
• Lage der Abstandsflächen auf dem Baugrundstück / Übernahme auf Nachbargrundstücke
• Berechnung der Abstandsfläche (Wandhöhe, Dachteile, Giebel Abstandsflächentiefe)
• Untergeordnete Bauteile und Vorbauten, nachträgliche Wärmedämmung
• Nebenanlagen in den Abstandsflächen, insbesondere Grenzgaragen
• Abstandsflächen und Brandschutz
- Stellplätze (Stellplatzbedarf, Herstellung auf einem anderen Grundstück/Ablösung)
- Verfahrensfreie und verfahrenspflichtige Anlagen
- Genehmigungsfreistellung, vereinfachtes und „normales“ Genehmigungsverfahren
(Prüfumfang, Genehmigungsfiktion)
- Abweichungen von der Bauordnung, von Sonderbauverordnungen, von Richtlinien,
eingeführten Technischen Baubestimmungen
- Nachbar- und Öffentlichkeitsbeteiligung (Überblick)
- Barrierefreies Bauen (Überblick)
1 = Mitglieder der IKT
2 = Mitglieder der AKT; Mitglieder anderer Architekten- oder Ingenieurkammern der BRD; Mitglieder des BVS; Mitglieder des VBI-LV Thüringen; Angestellte im öffentlichen Dienst (nur für Tagungen)
3 = Angestellte von Mitgliedern der AKT, der IKT, des VBI-LV Thüringen oder des LVS Thüringen; ö.b.u.v. Sachverständige; Angestellte von Mitgliedsunternehmen des BIV Hessen-Thüringen; Angestellte im öffentlichen Dienst; Rechtsanwälte
4 = Gäste
Rabatte:
Ab September 2022 gewähren wir einen Frühbucherrabatt von 10 %.
Gültig für alle Entgeltstufen, sowohl für Präsenz- als auch für Onlineveranstaltungen.
Ausgenommen sind weiterbildende Studiengänge sowie der Lehrgang Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz.
Die Entgelte werden bei rechtzeitiger Anmeldung (bis maximal 4 Wochen vor Veranstaltung) automatisch angepasst.