Abstandsflächen und andere ausgewählte Fragen der ThürBO
Referent: Ltd. Ministerialrat Jens Meißner, Leiter Referat Baurecht, Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Veranstaltungsdaten
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hat bereits stattgefunden
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Seminar
vor Ort in Ettersburg bei Weimar -
Termin
Samstag, 25. März 2017 (KW 12)
09:00 Uhr bis 16:30 Uhr -
Sachgebiet
Recht -
Kennziffer
250317 R -
Fortbildungsstunden
8
Über den Inhalt der Veranstaltung
Bereits mit der Thüringer Bauordnung 2004 wurde das Abstandsflächenrecht deutlich gestrafft. Die Ermittlung der Abstandflächen wurde erheblich vereinfacht. Die Thüringer Bauordnung 2014 hat noch einmal wesentliche Veränderungen gebracht. Im unbeplanten Innenbereich sind Abstandsflächen weitgehend entbehrlich geworden. Außerdem wurden die Möglichkeiten der Bebauung durch Erleichterungen u.a. bei der nachträglichen Wärmedämmung und beim Umfang der zulässigen Grenzbebauung ausgedehnt.
Auch im Verfahrensrecht haben sich durch die Bauordnungsnovelle 2014 erhebliche Veränderungen ergeben. Beispielsweise wurden der Sonderbautenkatalog überarbeitet, die Verfahrensfreistellungen ausgedehnt, die Zulassung von Abweichungen erleichtert oder die Nachbarbeteiligung durch öffentliche Bekanntmachung ermöglicht.
Im Jahr 2016 wurden verfahrensrechtliche Anforderungen zur Umsetzung der Seveso-III-Richtlinie in die Thüringer Bauordnung integriert.
Das Seminar soll sowohl diese Veränderungen darstellen als auch auf immer wieder Fragen aufwerfende Einzelregelungen eingehen.
Begriffe (Gebäudeklassen, Sonderbauten, Geländeoberfläche)
- Abstandsflächen
- Erforderlichkeit/Vorrang des Bauplanungsrechts
- Anlagen und Einrichtungen mit gebäudegleicher Wirkung (Masten, Türme, Windkraftanlagen)
- Lage der Abstandsflächen auf dem Baugrundstück / Übernahme auf Nachbargrundstücke
- Berechnung der Abstandsfläche (Wandhöhe, Dachteile, Giebel Abstandsflächentiefe)
- Untergeordnete Bauteile und Vorbauten, nachträgliche Wärmedämmung
- Nebenanlagen in den Abstandsflächen, insbesondere Grenzgaragen
- Abstandsflächen und Brandschutz
Stellplätze (Stellplatzbedarf, Herstellung auf einem anderen Grundstück/Ablösung)
Genehmigungsverfahren
- Verfahrensfreie und verfahrenspflichtige Anlagen
- Genehmigungsfreistellung, vereinfachtes und „normales“ Genehmigungsverfahren (Prüfumfang, Genehmigungsfiktion)
Abbruchmaßnahmen
Bautechnische Nachweise nach § 65 ThürBO (Erstellung und Prüfung, Zeitpunkt der Vorlage, Überwachung)
Abweichungen von der Bauordnung, von Sonderbauverordnungen, von Richtlinien, eingeführten Technischen Baubestimmungen
Nachbar- und Öffentlichkeitsbeteiligung