Abstandsflächen nach der Thüringer Bauordnung

Referent: Ltd. Ministerialrat a.D. Jens Meißner, ehemaliger Leiter Referat Baurecht, Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Veranstaltungsdaten

  • hat bereits stattgefunden
  • Seminar

    vor Ort
  • Termin

    Samstag, 14. März 2009 (KW 11)
    09:00 Uhr bis 16:30 Uhr
  • Sachgebiet

    Recht
  • Kennziffer

    140309 R
  • Fortbildungsstunden

    8

Über den Inhalt der Veranstaltung

 

Mit der Thüringer Bauordnung 2004 wurde das Abstandsflächenrecht in Thüringen deutlich gestrafft. Viele Detailregelungen sind entfallen. Das Vorgehen bei der Ermittlung der Abstandflächen wurde erheblich vereinfacht.
 
Durch diese Veränderungen konnten viele Streitfragen gelöst werden. Gleichwohl sind neue Fragen aufgetaucht, die eine intensivere Befassung mit den geänderten Vorschriften erfordern. Diese betreffen z.B. das Zusammenspiel mit dem vorrangig zu beachtenden Bauplanungsrecht, mit Brandschutzbestimmungen oder die Möglichkeiten der Gemeinde zu Abstandsflächenfestsetzungen in Bebauungsplänen.
 
  • Begriff und Zweck der Abstandsfläche
  • Geländeoberfläche
  • Voraussetzungen für die Erforderlichkeit von Abstandsflächen

              Baugebiet, Bauweise,

              Anlagen und Einrichtungen mit gebäudegleicher Wirkung (z.B. Masten,                      Türme, Windkraftanlagen)

  • Lage der Abstandsflächen

             Beschränkung auf das Baugrundstück

             Übernahme auf Nachbargrundstücke

  • Berechnung der Abstandsfläche

             Wandhöhe, Dachformen, Dachteile, Giebel

             Abstandsflächentiefe

  • Abstandsflächen und Brandschutz
  • Untergeordnete Bauteile und Vorbauten
  • Nebenanlagen in den Abstandsflächen, insbesondere Grenzgaragen
  • Abweichende Festsetzungen in Bebauungsplänen

 

 

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