Abstandsflächen nach der Thüringer Bauordnung
Referent: Ltd. Ministerialrat a.D. Jens Meißner, ehemaliger Leiter Referat Baurecht, Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Veranstaltungsdaten
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hat bereits stattgefunden
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Seminar
vor Ort -
Termin
Dienstag, 20. Januar 2009 (KW 04)
09:00 Uhr bis 16:30 Uhr -
Sachgebiet
Recht -
Kennziffer
200109 R -
Fortbildungsstunden
8 -
Anzahl Teilnehmende (min/max)
mind. 18
Über den Inhalt der Veranstaltung
Mit der Thüringer Bauordnung 2004 wurde das Abstandsflächenrecht in Thüringen deutlich gestrafft. Viele Detailregelungen sind entgallen. Das Vorgehen bei der Ermittlung der Abstandflächen wurde erheblich vereinfacht.
Durch diese Veränderungen konnten viele Streitgragen gelöst werden. Gleichwohl sind neue Fragen aufgetacuht, die eine intensivere Befassung mit den geänderten Vorschriften erfordern. Diese betreffen z.B. das Zusammenspiel mit dem vorrangig zu beachtenden Bauplanungsrech, mit Brandschutzbestimmungen oder die Möglichkeit der Gemeinde zu Abstandsflächenfestsetzungen in Bebauungsplänen.
- Begriff und Zweck der Abstandsfläche
- Geländeoberfläche
- Voraussetzungen für die Erforderlichkeit von Abstandsflächen Baugebiet, Bauweise,
- Anlagen und Einrichtungen mit gebäudegleicher Wirkung (z.B. Masten, Türme, Windkraftanlagen)
- Lage der Abstandsflächen Beschränkung auf das Baugrundstück Übernahme auf Nachbargrundstücke
- Berechnung der Abstandsfläche Wandhöhe, Dachformen, Dachteile, Giebel Abstandsflächentiefe
- Abstandsflächen und Brandschutz
- Untergeordnete Bauteile und Vorbauten
- Nebenanlagen in den Abstandsflächen, insbesondere Grenzgaragen
- Abweichende Festsetzungen in Bebauungsplänen