Abstandsflächen nach der Thüringer Bauordnung

Referent: Ltd. Ministerialrat a.D. Jens Meißner, ehemaliger Leiter Referat Baurecht, Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Veranstaltungsdaten

  • hat bereits stattgefunden
  • Seminar

    vor Ort
  • Termin

    Dienstag, 20. Januar 2009 (KW 04)
    09:00 Uhr bis 16:30 Uhr
  • Sachgebiet

    Recht
  • Kennziffer

    200109 R
  • Fortbildungsstunden

    8
  • Anzahl Teilnehmende (min/max)

    mind. 18

Über den Inhalt der Veranstaltung

Mit der Thüringer Bauordnung 2004 wurde das Abstandsflächenrecht in Thüringen deutlich gestrafft. Viele Detailregelungen sind entgallen. Das Vorgehen bei der Ermittlung der Abstandflächen wurde erheblich vereinfacht.

Durch diese Veränderungen konnten viele Streitgragen gelöst werden. Gleichwohl sind neue Fragen aufgetacuht, die eine intensivere Befassung mit den geänderten Vorschriften erfordern. Diese betreffen z.B. das Zusammenspiel mit dem vorrangig zu beachtenden Bauplanungsrech, mit Brandschutzbestimmungen oder die Möglichkeit der Gemeinde zu Abstandsflächenfestsetzungen in Bebauungsplänen. 

  • Begriff und Zweck der Abstandsfläche
  • Geländeoberfläche
  • Voraussetzungen für die Erforderlichkeit von Abstandsflächen            Baugebiet, Bauweise,
  • Anlagen und Einrichtungen mit gebäudegleicher Wirkung (z.B. Masten, Türme, Windkraftanlagen)
  • Lage der Abstandsflächen                                                                                          Beschränkung auf das Baugrundstück                                                   Übernahme auf Nachbargrundstücke
  • Berechnung der Abstandsfläche                                                                  Wandhöhe, Dachformen, Dachteile, Giebel                                   Abstandsflächentiefe
  • Abstandsflächen und Brandschutz
  • Untergeordnete Bauteile und Vorbauten
  • Nebenanlagen in den Abstandsflächen, insbesondere Grenzgaragen
  • Abweichende Festsetzungen in Bebauungsplänen

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