Abnahme von Planungs- und Bauleistungen: rechtssicher vereinbaren, vorbereiten, durchführen
Referentin: Rechtsanwältin Elke Schmitz, Kanzlei Schmitz, Bremen
Veranstaltungsdaten
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war entfallen
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Seminar
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Termin
Donnerstag, 17. November 2022 (KW 46)
09:00 Uhr bis 16:30 Uhr -
Sachgebiet
Recht -
Kennziffer
171122 R -
Fortbildungsstunden
8
Über den Inhalt der Veranstaltung
Die Abnahme ist Dreh- und Angelpunkt von Bau- und Planerverträgen: das Erfüllungsstadium ist beendet – die Gewährleistung beginnt. Wichtige Rechte und Pflichten sind mit der Abnahme verbunden – es geht um die Sicherung und Durchsetzung von Ansprüchen – es geht um Interessen Dritter – es geht um´s Geld. Die rechtssichere Abnahme von Bau- und Planungsleistungen gelingt den Verantwortlichen mit dem hierfür erforderlichen Know-How zur Beantwortung u.a. folgender Fragen:
Mangel ja oder nein? – rechtliche Grundlagen für die Mangelbeurteilung
- Einleitung – Abnahme als Dreh- und Angelpunkt im Vertragsverhältnis
- Wann liegt ein Mangel vor? – Mangelbegriff und anerkannte Regeln der Technik (aRdT)
- Was ist ein „optischer“ Mangel?
- „Hinzunehmende Unregelmäßigkeit“ oder „Mangel“?
- Welche Rechte bestehen bei Mängeln? Vor Abnahme – nach Abnahme?
Nach BauVG 2018? Nach VOB/B?
Wie ist die Abnahme rechtssicher durchzuführen?
- Welche Formen der Abnahme nach VOB/B und BGB gibt es?
- Welche Rechtswirkungen hat die Abnahme?
- Wann darf die Abnahme verweigert werden?
- Welche Rechtswirkungen hat die Abnahmeverweigerung?
- Wie sind Gewährleistungsrechte und Vertragsstrafenansprüche zu sichern?
- Was ist bei Abnahme von Mängelbeseitigungsleistungen zu beachten?
Vertrags- und Projektpraxis
- Vertragliche Vereinbarungen, Vollmachten, Abnahmeprotokoll
- Gemeinsame Zustandsfeststellung u.a. – Beweissicherung und Beweislast
- Vorbereitung der Abnahme – Schlüsselfaktor Dokumentation
Das Seminar bündelt wesentliche rechtlichen Aspekte rund um das Thema Abnahme und bietet darüber hinaus viel Platz für Fragen aus dem alltäglichen Projektgeschäft von Planern, Bauausführenden und Sachverständigen.