Abgrenzung von Planungs- und Bauausführungsfehlern

Veranstaltungsdaten

  • hat bereits stattgefunden
  • Seminar

    vor Ort
  • Termin

    Mittwoch, 30. Januar 2008 (KW 05)
    09:00 Uhr bis 16:30 Uhr
  • Sachgebiet

    Recht
  • Kennziffer

    BR-08-006

Über den Inhalt der Veranstaltung

Seit Jahren ist eine zunehmende Neigung der Auftraggeberseite zu bemerken, sich gegenüber Auftragnehmern auf die Mangelhaftigkeit der erbrachten Leistungen zu berufen. Bei näherem Hinsehen wird man häufig feststellen, dass ein am Bauwerk tatsächlich vorhandener Mangel nicht unbedingt auf eine fehlerhafte Bauausführung, sondern im Ursprung auf eine bereits fehlerhafte Planung zurückzuführen ist. Aus Sicht des Auftraggebers ist es daher erforderlich, hinreichend präzise zu differenzieren, ob im Einzelfall der von ihm beauftragte Bauunternehmer oder der von ihm beauftragte Planer in Anspruch zu nehmenist.  Aus Sicht des Bauunternehmers ist es von Bedeutung, zu Unrecht gegen ihn geltend gemachte Mängelansprüche abzuwehren und auf die Verantwortlichkeit des Planers zu verweisen. Ohne die erforderlichen Grundkenntnisse über den Umgang mit einer mangelhaften Bauleistung einerseits bzw. mit einer mangelhaften Planungsleistung andererseits, können Baumaßnahmen praktisch von Niemandem mehr mit Sicherheit gewinnbringend realisiert werden.

Im Rahmen des Seminars werden die diversen Arten der Baumängel, der Planungsmängel sowie die daraus resultierenden Mängelansprüche einschließlich der jeweiligen Beweislast, der Mitverantwortlichkeit und
daraus resultierender Haftungsquoten erläutert.

Zielgruppe
Führungskräfte der Bauwirtschaft, Projektleiter, Architekten, Projektsteuerer,
Geschäftsführer und Niederlassungsleiter von Bauunternehmen, Planungsbüros, Fonds und Bauträger, Mitarbeiter von Behörden und Überwachungseinrichtungen

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