Abdichtung von Flachdächern, Terrassen und Balkonen: Technik und Recht
Es referieren: Rechtsanwältin Elke Schmitz, Kanzlei Schmitz, Bremen; Dipl.-Ing Silke Sous, öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Schäden an Gebäuden
Veranstaltungsdaten
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neu
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Seminar
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Termin
Mittwoch, 24. September 2025 (KW 39) bis Donnerstag, 25. September 2025
09:00 Uhr bis 12:30 Uhr -
Sachgebiete
Konstruktionsplanung, Technik und Ausführung
Recht -
Kennziffer
240925 R+K -
Fortbildungsstunden
8 -
Anmeldeschluss
10.09.2025 -
Entgelt
Frühbucher-Entgelt (Anmeldung bis 27.08.2025) 180,00 € / 189,00 € / 207,00 € / 261,00 € Reguläres Entgelt (Anmeldung ab 28.08.2025) 200,00 € / 210,00 € / 230,00 € / 290,00 €
Über den Inhalt der Veranstaltung
Feuchteschäden und damit unüberschaubare Haftungsrisiken sind vermeidbar – das Seminar vermittelt das praktische Rüstzeug für die in technischer und rechtlicher Hinsicht risikoreduzierte Planung und Ausführung bei Abdichtung von Flachdächern, Terrassen und Balkonen.
Schwerpunkt des ersten Seminarteils ist die Abdichtung nicht genutzter Flachdächer und die derzeitige widersprüchliche Diskussion über die Notwendigkeit eines Gefälles. Weitere Aspekte zur Erreichung zuverlässiger Flachdächer werden aufgezeigt und Hinweise zum Umgang mit Holzdachkonstruktionen gegeben. Im Fokus des zweiten Teils stehen die genutzten Dächer, also Dachterrassen und Balkone. Die unterschiedlichen Bauweisen und die damit ggf. einhergehenden Risiken werden dargestellt. Abdichtungstechnische Lösungen an Detailpunkten werden vorgestellt. Einen Schwerpunkt bilden niveaugleiche Türschwellen.
Der rechtliche Teil greift zunächst die technische Debatte über das Erfordernis von Gefällen auf und klärt wie mit divergierenden Norminhalten unter vertragsrechtlichen Gesichtspunkten umzugehen ist. Weitere Rechtsprechung veranschaulicht, welche Anforderungen an Planung und Überwachung aus den mit der Konstruktionsart „Flachdach“ einhergehenden Risiken resultieren können. Mit Blick auf die genutzten Dächer wird aufgezeigt, wie Streitigkeiten in puncto Niveaugleichheit zu vermeiden sind. Im Weiteren wird das Zusammenspiel zwischen Planungsanforderungen und Vertragspflichten Bauausführender eingehend dargestellt und Einfallstore für gesamtschuldnerische Haftungsrisiken aufgezeigt.
Inhalte Technik:
- DIN 18531 vs. Flachdachrichtlinie? Regelwerke – Gefälle und Stoffe
- Abgrenzung zwischen Dachterrassen und Balkonen
- Bauweisen genutzter Dächer und Balkone
- Details, Niveaugleiche Türschwellen
- Genutzte Dächer: DIN 18531 vs. Flachdachrichtlinie? Regelwerke – Gefälle und Stoffe
- Abgrenzung zwischen Dachterrassen und Balkonen
- Bauweisen genutzter Dächer und Balkone
- Details, Niveaugleiche Türschwellen
Inhalte Recht:
- Dachabdichtung und Zuverlässigkeit – was ist geschuldet?
- Gefälle und vertragsrechtlicher Umgang mit divergierenden Norminhalten
- Konstruktionsarten, Stoffwahl und aRdT im Kontext Dachabdichtung – Planungsanforderungen und Verantwortlichkeiten
- „Warmdächer“ erlaubt? – aktuelle Rechtsprechung
- Türschwellen: Zielkonflikt Niveaugleichheit – Feuchteschutz? Was ist geschuldet?
- Planungsanforderungen bzgl. Anschlussbereiche/ Materialübergänge/ Stoffwahl u.a. – wer ist für was verantwortlich?
- Prüf- und Bedenkenhinweispflichten Bauausführender
- Anforderungen an die Objektüberwachung - gesamtschuldnerische Haftungsrisiken
Zielgruppe:
- Architekten, Ingenieure, Sachverständige
- Bauträger-, Projektentwicklungs-, und Wohnungsbau-gesellschaften
- Fach- und Führungskräfte in Bauverwaltungen
1 = Mitglieder der IKT
2 = Mitglieder der AKT; Mitglieder anderer Architekten- oder Ingenieurkammern der BRD; Mitglieder des BVS; Mitglieder des VBI-LV Thüringen; Angestellte im öffentlichen Dienst (nur für Tagungen)
3 = Angestellte von Mitgliedern der AKT, der IKT, des VBI-LV Thüringen oder des LVS Thüringen; ö.b.u.v. Sachverständige; Angestellte von Mitgliedsunternehmen des BIV Hessen-Thüringen oder des VbU Thüringen; Angestellte im öffentlichen Dienst; Rechtsanwälte
4 = Gäste (Normalentgelt)
Rabatte:
Seit September 2022 gewähren wir einen Frühbucherrabatt von 10 %.
Gültig für alle Entgeltstufen, sowohl für Präsenz- als auch für Onlineveranstaltungen.
Ausgenommen sind weiterbildende Studiengänge sowie der Lehrgang Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz.
Die Entgelte werden bei rechtzeitiger Anmeldung (bis maximal 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn) automatisch angepasst.