„Nachfolgeregelung“ und Unternehmensbewertung

Referent: Dipl.-Ing. (FH) Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH) Hansjörg Selinger, freischaffender Architekt und Wirtschaftsingenieur, Rottweil

Veranstaltungsdaten

  • hat bereits stattgefunden
  • Seminar

    vor Ort in Ettersburg bei Weimar
  • Termin

    Montag, 1. Juli 2019 (KW 27)
    09:00 Uhr bis 16:30 Uhr
  • Sachgebiet

    Management in Planung und Ausführung
  • Kennziffer

    010719 M
  • Fortbildungsstunden

    8

Über den Inhalt der Veranstaltung

Erfolgreiche Bürofortführungen und Büronachfolgen sind planbar!
Für Architekten und Ingenieure jeglicher Berufsgruppe dürfte das Thema der Nachfolgeregelung und der Unternehmensbewertung von Bedeutung sein, denn es betrifft sowohl Inhaber und Inhaberinnen von Architektur- und Ingenieurbüros als auch die nachrückende Generation von Existenzgründern, die in ein bestehendes Büro einsteigen oder dieses übernehmen wollen.

Folgende Situationen können anstehen:
Vorbereitung der Büronachfolge, Planung der Bürofortführung
Partnerschaft und/oder Direktübergabe mit/ohne Rechtsformwechsel
Übergabe / Übernahme des Büros (Einzelunternehmen, GbR, PartG, PartGmbB, GmbH)
Der Erwerb eines Büros, der Erwerb von Gesellschaftsanteilen, Übertragung (Einbringung, Verkauf)
Gesellschaftererweiterung, Gesellschafterwechsel
Neugründung einer gemeinsamen Gesellschaft mit / ohne Übertragung des bisherigen Einzelunternehmens, "Identitätswahrender Rechtsformwechsel" von GbR zur PartGmbB oder nur Rechtsformvariante von PartG zur PartGmbB
Auszahlung eines Partners, Abfindung eines Partners, Aufnahme eines Partners
Bürofusion, Büroauflösung
Zugewinnausgleich (Scheidungsfälle)
Erbschaftsregelung
Übernahme von Rechten und Pflichten, Haftungsfragen

Grundsätzlich ist zu klären, ob das Büro übergabefähig ist.
Scheidet der bisherige Inhaber aus oder bleibt er? Ist der bisherige Inhaber Allein- oder Mitgesellschafter? Steht eine Direktübergabe oder eine Partnerschaft an - ggf. mit späterer Übergabe. Gibt es einen Nachfolger (interne Lösung // externe Lösung)? Welche gesellschaftsrechtliche Basis besteht? Welche soll es zukünftig sein?
Es ergeben sich ganz unterschiedliche Zeithorizonte. Namenserhalt, Rechtsform und zukünftige Firmierung sind unter gesellschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen auszuleuchten. Die Abwicklung der mit dem bisherigen Büroinhaber/Büroinhaberin abgeschlossenen sowie noch nicht beendeten Beauftragungen ist darüber hinaus zu klären.
Übergabe/Übernahme eines Unternehmens (Einzelunternehmen, Personen-, Kapitalgesellschaft), Übertragung von Gesellschaftsanteilen, Aufnahme/Einstieg eines Gesellschafter-Anwärters durch Einbringung oder Kauf, Haftung beim Einstieg in ein Unternehmen und die damit in Verbindung stehenden Haftungsfragen sind zu erörtern.

Im weiteren zentralen Fokus steht der Unternehmenswert. Daher muss eine Antwort auf die Frage gefunden werden, ob es diesen überhaupt gibt? Falls ja, welcher Kaufpreis scheint angemessen zu sein? Wie hat man den „gerechten“ Wert ermittelt? Ist dieser in der neuen Konstellation rückführbar? Steuerliche Aspekte? Finanzierung?

Das Seminar soll Ihnen hierzu einen Einblick geben - auch in Schnittstelle zu Steuerberater, Rechtsanwalt und Versicherer. Darüber hinaus soll das Verfahren einer Unternehmensbewertung verdeutlicht werden, einschließlich der relevanten Wertbestandteile eines Architektur- und Ingenieurbüros und welche Daten selbst vorbereitet werden können.

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