„Nachfolgeregelung“ und Unternehmensbewertung

Referent: Dipl.-Ing. (FH) Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH) Hansjörg Selinger, freischaffender Architekt und Wirtschaftsingenieur, Rottweil

Veranstaltungsdaten

  • hat bereits stattgefunden
  • Seminar

    vor Ort in Ettersburg bei Weimar
  • Termin

    Dienstag, 1. März 2016 (KW 09)
    09:00 Uhr bis 16:30 Uhr
  • Sachgebiet

    Management in Planung und Ausführung
  • Kennziffer

    010316 M
  • Fortbildungsstunden

    8

Über den Inhalt der Veranstaltung

Für Architekten und Ingenieure jeglicher Berufsgruppe ist das Thema der Nachfolgeregelung und der Unternehmensbewertung von Bedeutung, denn es betrifft sowohl Inhaber von Architektur- und Ingenieurbüros als auch die nachrückende Generation von Existenzgründern, die in ein bestehendes Büro einsteigen oder dieses übernehmen wollen.

Folgende Situationen können anstehen:

  • Planung der Bürofortführung
  • Vorbereitung der Büronachfolge
  • Übergabe / Übernahme des Büros
  • Verkauf des Büros, der vollständige Erwerb eines Büros
  • Verkauf von Gesellschaftsanteilen, der Kauf eines Gesellschaftsanteils
  • Auszahlung eines Partners
  • Aufnahme eines Partners
  • Bürofusion
  • Büroauflösung
  • Zugewinnausgleich (Scheidungsfälle)
  • Erbschaftsregelung
  • Neugründung einer gemeinsamen Gesellschaft mit / ohne Einbringung des bisherigen Einzelunternehmens
  • Übernahme von Rechten und Pflichten
  • Haftungsfragen

Grundsätzlich ist zu klären, ob das Büro übergabefähig ist und es ist zu unterscheiden, ob der bisherige Inhaber weiterhin im Büro bleibt und eine Partnerschaft gegründet wird, oder ob das Büro übergeben werden soll. Hierdurch ergeben sich ganz unterschiedliche Zeithorizonte. Namenserhalt, Rechtsform und zukünftige Firmierung sind unter gesellschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen auszuleuchten. Die Abwicklung der mit dem bisherigen Büroinhaber abgeschlossenen sowie noch nicht beendeten Beauftragungen ist darüber hinaus zu klären.

Übernahme eines Ein-Mann-Büros, Haftung beim Einstieg in eine Gesellschaft und die damit in Verbindung stehenden Haftungsfragen sind zu erörtern. Im Fokus steht der Unternehmenswert. Daher muss eine Antwort auf die Frage gefunden werden, welcher Kaufpreis angemessen ist, wie man den „gerechten“ Wert ermittelt hat und ob er in der neuen Konstellation rückführbar ist. Steuerliche Aspekte sind im weiteren Zusammenhang zu berücksichtigen.

Das Seminar soll Ihnen hierzu einen Einblick vermitteln - auch in Schnittstelle zu Steuerberater, Versicherer und Rechtsanwalt - und darüber hinaus das Verfahren der Unternehmensbewertung verdeutlichen, einschließlich der relevanten Wertbestandteile eines Architektur- und Ingenieurbüros und welche Daten zur Ermittlung selbst vorbereitet werden können.

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