Das neue Vergabebeschleunigungsgesetz

Referentin: Dr. Irene Lausen, Rechtsanwältin und Ministerialrätin a. D.

Veranstaltungsdaten

  • neu
  • Seminar

  • Termin

    Montag, 21. September 2026 (KW 39)
    09:00 Uhr bis 12:15 Uhr
  • Sachgebiet

    Recht
  • Kennziffer

    210926 R
  • Fortbildungsstunden

    8
  • Anmeldeschluss

    07.09.2026
  • Entgelt

    Frühbucher-Entgelt (Anmeldung bis 24.08.2026) 94,50 € / 103,50 € / 112,50 € / 144,00 € Reguläres Entgelt (Anmeldung ab 25.08.2026) 105,00 € / 115,00 € / 125,00 € / 160,00 €

Über den Inhalt der Veranstaltung

Das Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge“ (Vergabebeschleunigungsgesetz) des Bundes zielt darauf ab, Beschaffungsverfahren zu vereinfachen, zu digitalisieren und zu beschleunigen. Bei dem Gesetz handelt es sich um ein Artikelgesetz, mit dem verschiedene Rechtsgrundlagen mit vergaberechtlichem Inhalt oder Bezug geändert werden. Das Gesetz wird Auswirkungen auf Vergabeverfahren der öffentlichen Hand im nationalen und EU-Bereich haben.

Das Seminar zeigt die Änderungen und ihre Auswirkungen auf die Gestaltung von Vergabeverfahren auf.

Inhalte:

  • Änderungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere Grundsatz der Losaufteilung, In-House-Vergaben, Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags, Nachprüfungsverfahren, keine aufschiebende Wirkung der Beschwerde
  • Änderung des Haushaltsgrundsätzegesetzes (HrGrG), insbesondere Einführung einer Verhandlungsvergabe bzw. Freihändigen Vergabe mit Bekanntmachung,
  • Änderung der Bundeshaushaltsordnung (BHO), insbesondere Einführung von erhöhten Freigrenzen für Direktaufträge,
  • Änderung der Vergabeverordnung (VgV), insbesondere Markterkundung, Zahlungen, Eignungskriterien und -nachweise, Nachforderung von Unterlagen,

Zielgruppe:

  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Beschaffungs- und Vergabestellen,
  • Planerinnen und Planer, 
  • sonstige Fach- und Rechtsberaterinnen und -berater, die öffentliche Auftraggeber bei Auftragsvergaben unterstützen

Allgemeine Informationen zu unseren Online-Veranstaltungen

Reihenfolge der Entgeltangaben:
1 = Mitglieder der IKT
2 = Mitglieder der AKT; Mitglieder anderer Architekten- oder Ingenieurkammern der BRD; Mitglieder des BVS; Mitglieder des VBI-LV Thüringen; Angestellte im öffentlichen Dienst (nur für Tagungen)
3 = Angestellte von Mitgliedern der AKT, der IKT, des VBI-LV Thüringen oder des LVS Thüringen; ö.b.u.v. Sachverständige; Angestellte von Mitgliedsunternehmen des BIV Hessen-Thüringen oder des VbU Thüringen; Angestellte im öffentlichen Dienst; Rechtsanwälte
4 = Gäste (Normalentgelt)
Rabatte:
Seit September 2022 gewähren wir einen Frühbucherrabatt von 10 %.
Gültig für alle Entgeltstufen, sowohl für Präsenz- als auch für Onlineveranstaltungen.
Ausgenommen sind weiterbildende Studiengänge sowie der Lehrgang Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz.
Die Entgelte werden bei rechtzeitiger Anmeldung (bis maximal 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn) automatisch angepasst.

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