Klassische Irrtümer des Brandschutzes – Fortsetzung folgt … (oder „Teil 2")

Referent: Architekt Prof. Dr.-Ing. habil. Gerd Geburtig, Prüfingenieur für vorbeugenden Brandschutz, Planungsgruppe Geburtig, Weimar

Veranstaltungsdaten

  • neu
  • Seminar

    vor Ort in Ettersburg bei Weimar
  • Termin

    Freitag, 27. Februar 2026 (KW 09)
    09:00 Uhr bis 16:30 Uhr
  • Spezialthema

    Brandschutz
  • Sachgebiet

    Konstruktionsplanung, Technik und Ausführung
  • Kennziffer

    270226 K
  • Fortbildungsstunden

    8
  • Anmeldeschluss

    13.02.2026
  • Entgelt

    Frühbucher-Entgelt (Anmeldung bis 30.01.2026) 198,00 € / 207,00 € / 225,00 € / 279,00 € Reguläres Entgelt (Anmeldung ab 31.01.2026) 220,00 € / 230,00 € / 250,00 € / 310,00 €

Über den Inhalt der Veranstaltung

Über Jahrhunderte hinweg haben sich die Brandschutzvorschriften in Deutschland in regionalen Bauordnungen und baupolizeilichen Vorschriften bis hin zur Musterbauordnung (MBO) und den heutigen Sonderbauverordnungen und -richtlinien entwickelt, auf welchen das derzeitig hohe Sicherheitsniveau des Brandschutzes beruht. Die darin enthaltenen Brandschutzanforderungen zeigen dabei einen möglichen Weg auf, wie die Schutzziele des Brandschutzes der §§ 3 und 14 MBO/ThürBO zu erfüllen sind.
Um richtig mit diesen Anforderungen umgehen zu können, ist es wichtig, die jeweiligen konkreten und historisch gewachsenen Brandschutzanforderungen hinsichtlich des jeweils darin enthaltenen Schutzgedankens richtig zu verstehen. Eine dementsprechende Übersicht zum Nachsehen existiert jedoch nicht.
Deswegen entstehen insbesondere auf dem Gebiet des Brandschutzes durch vielfältige, sich durchaus widersprechende und mitunter auch sehr freie Interpretationen nicht selten Missverständnisse zwischen dem, was durch die betreffenden Vorschriften gefordert und dem was tatsächlich in Brandschutznachweisen regelmäßig wiederzufinden ist.

Diesen klassischen Irrtümern widmet sich das Seminar nun mit einer Fortsetzung ...

Es werden Fallbeispiele vorgestellt, die aus der Sicht des Referenten sowohl häufiger in Brandschutzplanungen als auch in unkorrekten Entscheidungen prüfender Stellen anzutreffen sind. Dabei wird dabei auf die aktuellen Regelungen der Thüringer Bauordnung (ThürBO) und der auf Grundlage dieser erlassenen Vorschriften Bezug genommen, was aber auf die Bauordnungen und Vorschriften anderer Bundesländer hinsichtlich vergleichbarer Regelungen bzw. der Mustervorschriften wie der MBO, MVStättVO oder anderen übertragen werden kann.

Fallbeispiele werden u. a. zu den folgenden Sachverhalten vorgestellt:

  • Verfahrenssteuernde Bestimmungen und Schutzziele
  • Regelungen zu den Bauprodukten der §§ 17 – 28 ThürBO
  • Wesentliche und nicht wesentliche Abweichungen
  • Ausgewählte Fragestellungen bei Sonderbauvorschriften
  • Wann sind zwei bauliche Rettungswege erforderlich?
  • Notwendiger Umfang von Brandschutznachweisen beim Bestand

Zielgruppe:

Architekt, Ingenieur, Brandschutzfachplaner, Mitarbeiter von Bauaufsichtsbehörden und Brandschutzdienststellen

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Hinweis:

Dieses Seminar ist eine Fortsetzung des bereits 2021 stattgefundenen Seminars "Klassische Irrtümer bei der Brandschutzplanung (Teil 1)". Es werden hierbei andere Beispiele behandelt als im Teil 1. Sie können das Seminar natürlich auch besuchen, wenn Sie Teil 1 nicht kennen.

Reihenfolge der Entgeltangaben:
1 = Mitglieder der IKT
2 = Mitglieder der AKT; Mitglieder anderer Architekten- oder Ingenieurkammern der BRD; Mitglieder des BVS; Mitglieder des VBI-LV Thüringen; Angestellte im öffentlichen Dienst (nur für Tagungen)
3 = Angestellte von Mitgliedern der AKT, der IKT, des VBI-LV Thüringen oder des LVS Thüringen; ö.b.u.v. Sachverständige; Angestellte von Mitgliedsunternehmen des BIV Hessen-Thüringen oder des VbU Thüringen; Angestellte im öffentlichen Dienst; Rechtsanwälte
4 = Gäste (Normalentgelt)
Rabatte:
Seit September 2022 gewähren wir einen Frühbucherrabatt von 10 %.
Gültig für alle Entgeltstufen, sowohl für Präsenz- als auch für Onlineveranstaltungen.
Ausgenommen sind weiterbildende Studiengänge sowie der Lehrgang Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz.
Die Entgelte werden bei rechtzeitiger Anmeldung (bis maximal 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn) automatisch angepasst.

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