Honorarvereinbarungen und Abrechnungen unter neuem Recht

Es referieren: Dipl.-Ing. (TU) Ulf Greiner Mai, Qualifizierter Vergabeberater BIngK; HOAI-Experte; Honorar- und Planungssachverständiger; Beratender Ingenieur VBI; ö. b. u. v. SV, Weimar/Halle/Feldberg; Rechtsanwalt Dr. jur. Richard Althoff, Rechtsanwälte Althoff, Kierner & Partner mbB, Erfurt

Veranstaltungsdaten

  • hat bereits stattgefunden
  • Seminar

    vor Ort
  • Termin

    Mittwoch, 16. September 2009 (KW 38)
    09:30 Uhr bis 17:00 Uhr
  • Sachgebiet

    Recht
  • Kennziffer

    160909 R
  • Fortbildungsstunden

    8
  • Anzahl Teilnehmende (min/max)

    max. 24

Über den Inhalt der Veranstaltung

 Die neue HOAI 2009 gestaltet das Preisrecht künftig in wesentlichen Teilen anders als bisher. Nicht nur durch die mögliche Abkopplung der Baukosten von den Honoraren erhöhen sich künftig die vertraglichen Freiheiten und damit auch die Risiken erheblich. Das Kostenberechnungs- bzw. Kostenvereinbarungsmodell stehen für neue Vertragsansätze.

Die „Goldenen Regeln“ sicherer Honorarverträge und unstreitiger Honorarabrechnungen finden sich aber nicht in der HOAI.
Wie Beratungsleistungen und Besondere Leistungen – die in der HOAI 2009 im unverbindlichen Anhang beschrieben sind – abzurechnen sind, hängt mehr denn je von der jeweiligen Vereinbarung ab und wird an konkreten Beispielen erläutert.
Der Workshop widmet sich auch der Vergütung mündlicher Aufträge und von Änderungsplanungen, die schriftlich vereinbart werden müssen. Ob und wie für viele Unklarheiten der neuen HOAI 2009 aus der bisherigen Rechtsprechung Lösungen gefunden werden, wird an Beispielen aus der Praxis dargestellt. Ohne Schriftvereinbarungen sind Streitigkeiten vorprogrammiert.
 
Der Workshop ist besonders für öffentliche Auftraggeber geeignet und soll zu mehr Rechtssicherheit bei den künftig auszuhandelnden Verträgen und prüffähigen Honorarabrechnungen beitragen.
 
Der besonderen Stellung des öffentlichen Auftraggebers wird aus der Sicht eines erfahrenen Planers und Gutachters und aus der Sicht eines Verwaltungsfachanwaltes Rechnung getragen.
 
Für konkrete Fallbeispiele der Teilnehmer und praxisorientierte Fragen (bitte im Vorfeld an ugm_sv@hotmail.com ist Zeit eingeplant. Besprochen werden dazu auch die alte HOAI und mögliche „Übergangslösungen“ bei laufendem Geschäft, Förderungen und Altplanungen.

 

Diese Seite teilen

Unsere Profile in sozialen Netzwerken