Bauen im Bestand: Welcher Schallschutz ist geschuldet?

Referentin: Rechtsanwältin Elke Schmitz, Kanzlei Schmitz, Bremen

Veranstaltungsdaten

  • Anmeldung noch möglich
  • Seminar

  • Termin

    Montag, 6. Mai 2024 (KW 19)
    09:00 Uhr bis 12:15 Uhr
  • Sachgebiet

    Recht
  • Kennziffer

    060524 R
  • Fortbildungsstunden

    4
  • Anmeldeschluss

    22.04.2024 (Anmeldung noch möglich)
  • Entgelt

    Frühbucher-Entgelt (Anmeldung bis 08.04.2024) 94,50 € / 103,50 € / 121,50 € / 135,00 € Reguläres Entgelt (Anmeldung ab 09.04.2024) 105,00 € / 115,00 € / 135,00 € / 150,00 €

Über den Inhalt der Veranstaltung

Egal ob Dachausbau, Umnutzung oder energetische Sanierung von Wohngebäuden – fast immer geht es beim Bauen im Bestand auch um die schallschutztechnische Optimierung. Doch was tun, wenn die vorhandene Bestandskonstruktion und Erwartungen des Bestellers kollidieren? Wie ist vorzugehen, wenn heute „übliche“ Standards an technische und/ oder wirtschaftliche Grenzen stoßen? Welcher Schallschutz ist geschuldet - auch wenn nichts vereinbart ist? Und schließlich: Welche Vereinbarungen können oder sollten gar getroffen werden, damit der Schallschutz rechtssicher gelingt?

Das Seminar beantwortet diese und weitere Fragen anhand ständiger und aktueller Rechtsprechung – im Einzelnen:

Inhalte:

  • Schallschutz im Bauordnungsrecht und in der Normung
  • Grundsätze BGH-Rechtsprechung
  • (Tritt)Schallschutz beim Bauen im Bestand – Welcher Standard ist geschuldet?
  • Was gilt im Holzbau?
  • (Tritt)Schallschutz im Miet- und Wohnungseigentum


Zielgruppe

Architekten, Ingenieure, Sachverständige, Bauträger-, Projektentwicklungs-, und Wohnungsbaugesellschaften, Fach- und Führungskräfte in Bauverwaltungen, Behörden

Allgemeine Informationen zu unseren Online-Veranstaltungen

Reihenfolge der Entgeltangaben:
1 = Mitglieder der IKT
2 = Mitglieder der AKT; Mitglieder anderer Architekten- oder Ingenieurkammern der BRD; Mitglieder des BVS; Mitglieder des VBI-LV Thüringen; Angestellte im öffentlichen Dienst (nur für Tagungen)
3 = Angestellte von Mitgliedern der AKT, der IKT, des VBI-LV Thüringen oder des LVS Thüringen; ö.b.u.v. Sachverständige; Angestellte von Mitgliedsunternehmen des BIV Hessen-Thüringen; Angestellte im öffentlichen Dienst; Rechtsanwälte
4 = Gäste (Normalentgelt)
Rabatte:
Seit September 2022 gewähren wir einen Frühbucherrabatt von 10 %.
Gültig für alle Entgeltstufen, sowohl für Präsenz- als auch für Onlineveranstaltungen.
Ausgenommen sind weiterbildende Studiengänge sowie der Lehrgang Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz.
Die Entgelte werden bei rechtzeitiger Anmeldung (bis maximal 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn) automatisch angepasst.

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