Vertragsgestaltung, Honorar- und Kostenplanung bei Umbauten nach neuem BGB

Referent: Architekt Dipl.-Ing. Klaus-Dieter Siemon, ö.b.u.v. Sachverständiger für Architektenleistungen und Honorare, Kassel-Vellmar/Berlin

Veranstaltungsdaten

  • hat bereits stattgefunden
  • Seminar

    vor Ort in Ettersburg bei Weimar
  • Termin

    Mittwoch, 29. Januar 2020 (KW 05)
    09:00 Uhr bis 16:30 Uhr
  • Sachgebiet

    Recht
  • Kennziffer

    290120 R
  • Fortbildungsstunden

    8

Über den Inhalt der Veranstaltung

Ziel des Seminars ist der fachgerechte Abschluss von Planungsverträgen unter Berücksichtigung des neuen BGB. Darüber hinaus wird der sichere Umgang mit Besonderheiten der Leistungs- und Honorarfragen bei Umbauten unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des EUGH zur HOAI ausführlich behandelt. Dabei wird auch der intensive Zusammenhang von technischen Notwendigkeiten einerseits und vertraglichen oder gesetzlichen Regelungen anderseits behandelt.

Einen weiteren Schwerpunkt bildet die ordnungsgemäße Honorarberechnung beim Planen und Bauen im Bestand. Zahlreiche Berechnungsbeispiele (auch: mitverarbeitete Bausubstanz) und methodische Vorgehensweisen für das Tagesgeschäft werden vorgestellt. Schließlich werden honorarbezogene Ermessensspielräume aufgezeigt, die für Streitbeilegungen geeignet sind.

Themen

  • Erforderliche fachliche Leistungsinhalte nach neuem BGB (Vertragsbeispiele)
  • Auswirkungen des neuen BGB auf Planungsverträge und auf die Projektabwicklung
  • Praktische Vorschläge zu wichtigen Leistungsinhalten / Vertragsregelungen
  • Honorarberechnung/Beispiele bei Planungsänderungen
  • Besonderheiten zu Kostenrisiken bei Umbauten
  • Methoden und Berechnungsbeispiele zur mitverarbeiteten Bausubstanz
  • Ermittlung der Höhe des Umbauzuschlags und der Honorarzone
  • Honorar bei Terminverzögerungen, Zeithonorar beim Bauen im Bestand
  • Beispiel für eine Honorarvorauskalkulation, z. B. bei Schwellenwertermittlung oder Pauschalhonoraren bei Umbauten
  • Honorarauswirkungen unterschiedlicher Honorarregelungen beim Bauen im Bestand und Ermessensspielräume für Streitbeilegungen

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