Kooperation am Bau - Schnittstellenrisiken bei Planung und Ausführung kennen und regeln

Referentin: Rechtsanwältin Elke Schmitz, Kanzlei Schmitz, Bremen

Veranstaltungsdaten

  • war entfallen
  • Seminar

  • Termin

    Donnerstag, 1. Dezember 2022 (KW 48)
    09:00 Uhr bis 16:30 Uhr
  • Sachgebiet

    Recht
  • Kennziffer

    011222 R
  • Fortbildungsstunden

    8

Über den Inhalt der Veranstaltung

Stetig steigende technische Standards und gesetzliche Vorgaben münden in einer deutlichen Zunahme von Leistungen und Akteuren auf der Planungsebene, was wiederum zu mehr Leistungen und etwaigen weitere Akteuren auf der Ebene der Bauausführung führt. Folge ist die deutliche Zunahme von Schnittstellenrisiken und -verantwortlichkeiten bei Planung und Bauausführung.
Aus Sicht der Akteure stellt sich die Frage, welche Risiken infolge welcher – häufig durch Bauablauf und -praxis vorprogrammierter - Schnittstellen entstehen und wie diese rechtssicher gehandhabt werden können.

Ziel des Seminars ist die für den Umgang mit Schnittstellenrisiken praxisrelevanten Rechtskenntnisse zu vermitteln und Wege für deren Umsetzung im alltäglichen Projektgeschäft aufzuzeigen. Es bietet rechtliches Rüstzeug für den „Blick über den Tellerrand“ und will dazu ermutigen Schnittstellen durch zielführende Kooperation zu gestalten.

  • Grundlagen
    - Überblick Organisations- und Vertragsformen am Bau
    - Aspekte der Mängelhaftung - Grundlagen Mangelbegriff - aktuelle Rechtsprechung
    - Schnittstellen und ihre Kehrseite: gesamtschuldnerische Haftungsrisken
  • Schnittstellen auf Planungsebene
    - Koordinations- und Integrationsleistungen (HOAI 2013)
    - Schnittstellen zwischen Objekt und Fachplanung – wechselseitige Prüf- und Hinweispflichten
    - Aufklärung und Beratung – Einzelaspekte
  • Schnittstellen auf Ebene der Bauausführung
    - Akteure und Gewerke – „typische“ Schnittstellen – gibt es das?
    - Schnittstellen und gesamtschuldnerische Haftungsrisiken unter Bauausführenden
    - Haftungsbefreiung durch Bedenkhinweis - Wer muss welche Mängel erkennen? Was ist wann zu tun?
  • Schnittstelle Werkstatt- und Montageplanung
  • Schnittstelle Objektüberwachung – Bauausführung
  • Exkurs: Schnittstelle Objektüberwachung – Baubegleitende Qualitätssicherung

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