HOAI 2013. Neuregelungen für Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke

Referent: Rechtsanwalt Dirk Weber, Justiziar der Architektenkammer Thüringen, Rechtsanwälte Dirk Weber & Coll., Erfurt

Veranstaltungsdaten

  • hat bereits stattgefunden
  • Seminar

    vor Ort in Ettersburg bei Weimar
  • Termin

    Mittwoch, 16. April 2014 (KW 16)
    09:00 Uhr bis 16:30 Uhr
  • Sachgebiet

    Recht
  • Kennziffer

    160414 R
  • Fortbildungsstunden

    8

Über den Inhalt der Veranstaltung

Entwicklung und Trend des Honorarrechts für Architekten- und Ingenieurleistungen

  • Darstellung der neuen Regelungen der HOAI-Novelle
  • Änderungen in den Leistungsbilder und der Grundleistungen
  • Änderungen bei den Vergütungsansätzen
  • Empfehlungen zur Vertragsgestaltung und Orientierungshilfen

Honorarvereinbarung nach dem Kostenberechnungsmodell oder dem Kostenvereinbarungsmodell

  • Vereinbarung reglementierter Honoraransätze
  • Grenzen der freien Honorarvereinbarung
  • Zeitpunkt und richtige Ermittlung der Honorarzone Wirkung einer Vereinbarung unter dem Mindestsatz
  • Änderungen der anrechenbaren Kosten
  • Änderungen der Prozentsätze der Leistungsphasen und Grundleistungen und deren richtige Bewertung
  • Voraussetzungen zum Abschluss einer Baukostenvereinbarung
  • Vergütungsvereinbarung bei Änderungsleistungen, Leistungserweiterung sowie Bauzeitüberschreitungen
  • Abgrenzungsfragen bei der Honorierung von Planungsleistungen bei Freianlagen, Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen
  • Honorarvereinbarung örtliche Bauüberwachung

Praxisbeispiele der Honorarberechnung für einzelne Leistungsbilder

  • Abgrenzungsfragen bei der Ermittlung der anrechenbaren Kosten nach DIN 276 (Dez. 2008) oder anderer Kostenermittlungsarten, insbesondere bei Freianlagen, Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken
  • Bewertung der erbrachten Leistungen, Umgang mit Teilleistungstabellen
  • Bewertung der Vergütung für Besondere Leistungen sowie Leistungen außerhalb der HOAI, z. B. SiGeKo, Brandschutz, Bestandsaufnahme, Vermessung, Projektsteuerung
  • Voraussetzungen für die Abrechnung einzelner Objekte innerhalb eines Leistungsbildes oder zusammengefasste Ermittlung
  • Honorarfragen beim Bauen im Bestand, Umbauzuschlag, mitverarbeitete Bausubstanz

Folgende Unterlagen sind mitzubringen: HOAI, BGB

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