HOAI 2009 - Grundlagen und aktuelle Praxis für Planer

Referent: Dipl.-Ing. (TU) Ulf Greiner Mai, Qualifizierter Vergabeberater BIngK; HOAI-Experte; Honorar- und Planungssachverständiger; Beratender Ingenieur VBI; ö. b. u. v. SV, Weimar/Halle/Feldberg

Veranstaltungsdaten

  • hat bereits stattgefunden
  • Seminar

    vor Ort
  • Termin

    Dienstag, 26. Oktober 2010 (KW 43)
    09:00 Uhr bis 16:30 Uhr
  • Sachgebiet

    Recht
  • Kennziffer

    261010 R
  • Fortbildungsstunden

    8

Über den Inhalt der Veranstaltung

 

Die HOAI 2009 gestaltet das Preisrecht für Architekten- und Ingenieurleistungen wesentlich offener und grundsätzlich neu. Ehemalige Grundleistungen sind zu „Leistungen“ geworden, für deren Teilleistungen die Arbeitsschritte möglichst konkret beschrieben werden sollten, die für das jeweilige Objekt und die Aufgabenstellung erforderlich und gewünscht sind.
 
Das wird im Regelfall noch nicht ausreichen, um ein Objekt fachgerecht zu planen. Sogenannte „Besondere Leistungen“ werden zum Regelfall. Für Besondere Leistungen ist grundsätzlich die dafür übliche Vergütung fällig (§632 BGB). Dafür benötigt der Planer seit dem 18.08.2009 keinen schriftlichen Auftrag mehr. Die Praxis lehrt aber: Ohne Schriftvereinbarungen sind Streitigkeiten
vorprogrammiert. Egal ob als Pauschale oder Stundenhonorar – die Vergütung von Besonderen Leistungen (Anlage 2 HOAI 2009) und von Beratungsleitungen (Anlage 1 HOAI 2009) sollte auch künftig möglichst vor Auftragsausführung schriftlich vereinbart werden.
 
Durch die Abkopplung der Honorare von den Baukosten, die neuen Regelungen und Begriffsbestimmungen für „Objekte“, die Änderungen für Planen im Bestand und die neuen Bestimmungen für Nachträge und Leistungsänderungen im Planungsbereich erhöhen sich die vertraglichen Freiheiten und damit auch die Risiken.
 
Deshalb sind Vereinbarungen gefragt, die einerseits dem Auftraggeber einen Rahmen vorgeben und andererseits dem Planer eine angemessene Vergütung sichern. Baukostenvereinbarungsmodelle als Honorargrundlage sind hochflexibel und bedürfen neuer Planungsqualitäten und Ansätze. Gerade bei Pauschalhonoraren sind die gewünschten Leistungen und Planziele so konkret wie möglich zu beschreiben. Um ausgewogene Vereinbarungen erreichen zu können, sind mehr denn erprobter Sachverstand und langjährige Praxiserfahrungen gefragt.
 
Der Workshop ist besonders für Planer (Ingenieure, Architekten und Techniker) geeignet und soll helfen, die „neuen“ Ansprüche der HOAI 2009 zu nutzen und die vermeintlich „verschlechternden“ Regelungen auszugleichen, um auskömmliche Honorare zu sichern.
 
Zum Erfahrungsaustausch und für eigene Fallbeispiele der Teilnehmer ist Zeit eingeplant.

 

 

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