HOAI 2009 - Architekten- und Ingenieurverträge nach neuem Recht

Referent: Rechtsanwalt Dirk Weber, Justiziar der Architektenkammer Thüringen, Rechtsanwälte Dirk Weber & Coll., Erfurt

Veranstaltungsdaten

  • hat bereits stattgefunden
  • Seminar

    vor Ort
  • Termin

    Dienstag, 20. April 2010 (KW 16)
    09:00 Uhr bis 16:30 Uhr
  • Sachgebiet

    Recht
  • Kennziffer

    200410 R
  • Fortbildungsstunden

    8

Über den Inhalt der Veranstaltung

Das Seminar richtet sich an Architekten und Ingenieure aller Fachrichtungen sowie Auftraggeber und soll vertiefende Kenntnisse bei der Akquisition, Vertragsverhandlung und Vertragsgestaltung unter Berücksichtigung der HOAI-Novelle vermitteln. Besprochen werden neu eingeführte Orientierungshilfen und Vertragsmuster der öffentlichen Hand nach RBBau und dem Kommunalen Vertragsmuster. Anhand von Fallbeispielen werden einzelne Vertragsklauseln erörtert und deren Auswirkungen dargestellt. Unter Berücksichtigung der Neuregelung der HOAI 2009 erhalten die Teilnehmer Hinweise zum notwendigen Inhalt der Honorarvereinbarung, auch unter Berücksichtigung von zusätzlichen, Änderungs- und besonderen Leistungen
  • Auslobung und Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen
  • Grundsätze der Vertragsfreiheit und Vertragsgestaltung nach HOAI 2009
  • Bedeutung der Vereinbarung zum Vertragsgegenstand, der Beschaffenheit sowie den Planungszielen
  • Vertragspflichten des Auftraggebers und des Auftragnehmers
  • Rahmen-, Options- und Stufenverträge
  • Hinweise zur Gestaltung von Generalplaner- und ARGE-Verträgen
  • Notwendiger Inhalt der Honorarvereinbarung für Grundleistungen zum Baukostenabrechnungsmodell und der Baukostenvereinbarung
  • Vereinbarung und Vergütung von zusätzlichen, geänderten und besonderen Leistungen
  • Vereinbarung beim Bauen im Bestand und von Zuschlägen
  • Vereinbarung von isolierten Leistungen
  • Vereinbarung und Auswirkungen bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages
  • Berufshaftpflichtversicherung und vertragliche Haftungsbegrenzung
  • Fragen zum Urheberrecht

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