Haftung des Architekten und Ingenieurs (Hybrid-Veranstaltung: Vor-Ort-Format)

Referent: Rechtsanwalt Dirk Weber, Justiziar der Architektenkammer Thüringen, Rechtsanwälte Dirk Weber & Coll., Erfurt

Veranstaltungsdaten

  • war entfallen
  • Seminar

    vor Ort in Ettersburg bei Weimar
  • Termin

    Donnerstag, 23. Februar 2023 (KW 08)
    09:00 Uhr bis 16:30 Uhr
  • Spezialthema

    Grundlagenseminar
  • Sachgebiet

    Recht
  • Kennziffer

    A-230223 R
  • Fortbildungsstunden

    8

Über den Inhalt der Veranstaltung

Bitte beachten Sie: Diese Veranstaltung findet sowohl vor Ort als auch online statt. Bitte melden Sie sich entweder für das Vor-Ort-Format (diese Seite) oder für das Online-Format an.

Haftungsgefahren, Folgen verschiedener Pflichtverletzungen, Haftungsvermeidung und Durchsetzung berechtigter Ansprüche

  • Einführung in die rechtlichen Grundlagen der vertraglichen und deliktischen Haftung bei Architekten- und Ingenieurverträgen
  • Vertragspflichten des Planers, Störungen des geschuldeten Werkerfolges, Kausalität, Verschulden
  • Besprechung der Haftungsrisiken beim Neubau und beim Bauen im Bestand:
    - Planungsfehler,
    - Ausschreibungs- und Vergabefehler,
    - Koordinierungsfehler, Verhältnis zwischen Objekt- und Fachplanern
    - Mängel der Bauüberwachung, Terminüberschreitungen
    - Bausummenüberschreitung
  • Haftung bei Übernahme zusätzlichen Leistungen, z. B. Rechtsberatung, örtliche Bauüberwachung, SiGeKo, Energieberatung
  • gesamtschuldnerische Haftung der Baubeteiligten
  • Rechtsfolgen bei vertraglichen Pflichtverletzungen, Mängelanzeige, Ersatzvornahme, Schadenersatz, Honorarminderung, Kündigung des Vertrages
  • Verhalten im Schadenfall, Beweisführung und Dokumentation
  • Schadenshöhe und -berechnung, Sowiesokosten
  • Mitverschulden des Auftraggebers
  • Zeitpunkt der Geltendmachung von Ansprüchen bei Vertragsstörungen
  • Fristen und Anspruchsverjährung
  • Berufshaftpflichtversicherung, Sicherheitsleistung, Grenzen des Versicherungsschutzes

Hinweis:
Bitte folgende Unterlagen mitbringen: BGB und HOAI 2021


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