Energieeinsparverordnung EnEV – Gebäudeenergiegesetz GEG. Aktueller Stand

Referent: Dr.-Ing. Stefan Helbig, Materialforschungs- und -prüfanstalt (MFPA) an der Bauhaus-Universität Weimar

Veranstaltungsdaten

  • hat bereits stattgefunden
  • Seminar

    vor Ort in Ettersburg bei Weimar
  • Termin

    Freitag, 24. Januar 2020 (KW 04)
    09:00 Uhr bis 16:30 Uhr
  • Sachgebiet

    Konstruktionsplanung, Technik und Ausführung
  • Kennziffer

    E-240120 K
  • Fortbildungsstunden

    8

Über den Inhalt der Veranstaltung

(als Fortbildungsnachweis für Energieeffizienz-Experten geeignet)

2014 wurde die Energieeinsparverordnung EnEV zum letzten Mal novelliert. Dabei sind auch die Anforderungen an neu zu errichtende Gebäude verschärft worden. Eine weitere Stufe der Verschärfung der Anforderungen ist 2016 in Kraft getreten.

Seit Mai 2019 liegt ein neuer Entwurf zum Gebäudeenergiegesetz GEG vor. Die Anhörung der Länder und der Verbände hat begonnen.

Mit dem Gebäudeenergiegesetz GEG werden die EnEV, das Energieeinspargesetz und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz zukünftig in einem Gesetz zusammengefasst und fortgeschrieben. Das Inkrafttreten des GEG wird im Frühjahr 2020 erwartet.

Für Planer werden mit dem Inkrafttreten des GEG einige Änderungen wirksam, u.a. wird die neuste Fassung von DIN V 18599 in Bezug genommen werden. Eine Verschärfung der energetischen Anforderungen an neue Gebäude und bestehende Gebäude bei Sanierung wird es aus heutiger Sicht mit Einführung des GEG vorerst nicht geben – als „Niedrigstenergiegebäude nach EU-Richtlinie“ wurde das EnEV-Anforderungsniveau 2016 definiert. Trotzdem gibt es einige Veränderungen bei der Nachweisführung und beim Energieausweis.

So wird der Erfüllungsnachweis für Energieeffizienz und erneuerbare Energien vereinheitlicht, was im Detail zum Beispiel dann zu Veränderungen führt, wenn Ersatzmaßnahmen für den Einsatz erneuerbarer Energien vorgesehen werden. Auch wird z.B. das Referenzgebäude für Wohngebäude geringfügig verändert. Ebenfalls werden einige Primärenergiefaktoren verändert. Das Modellgebäudeverfahren für neue Wohngebäude (EnEV-easy) wird mit GEG fortgeschrieben. Die Möglichkeiten beim Nachweis von Wärmebrücken werden deutlich mit dem neuen Beiblatt DIN 4108 Bbl. 2: 2019-06 erweitert.

Der Nachweis der Anforderungen ist für Quartierlösungen zukünftig gemeinsam möglich. Die Effizienzklassen werden nicht mehr an der Endenergie sondern am Primärenergiebedarf bzw. -verbrauch ausgerichtet.

  • Inhalte GEG/EnEV je nach aktueller Gesetzeslage
  • Referenzgebäudeverfahren für Wohngebäude zur Bestimmung der gesetzlichen Anforderungen bei Neubau und umfassender Sanierung
  • Nachweise nach EnEV/GEG für neue und umfassend sanierte Wohngebäude sowie für bestehende Wohngebäude nach aktueller Gesetzeslage. Erläuterung der Verfahren und Beispiele, Wärmebrückennachweise

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