Die neuen Regeln des elektronischen Nachweisverfahrens

Veranstaltungsdaten

  • hat bereits stattgefunden
  • Seminar

    vor Ort
  • Termin

    Mittwoch, 14. April 2010 (KW 15)
    08:30 Uhr bis 15:00 Uhr
  • Kennziffer

    ENV-1

Über den Inhalt der Veranstaltung

 

Die neuen Regeln des elektronischen Nachweisverfahrens sollen die abfallrechtliche Überwachung effizienter und umweltschonder gestalten. Grundlage ist die Nachweisverordnung (NachwV) und das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbFG).
 
Die Novelle der Nachweisverordnung ist am 01.02.2007 in Kraft getreten. Sie legt fest, dass spätestens ab dem 01.04.2010 das Nachweisverfahren nur noch elektronischer Form durchgeführt werden darf, soweit keine speziell geregelten Ausnahmen zulässig sind. Begleitscheine und Entsorgungsnachweise werden zukünftig elektronisch signiert. Voraussetzung für die neue elektronische Signatur sind Signaturkarte und Lesegerät. Von dem neuen elektronischen Nachweisverfahren sind ab 01.04.2010 alle Unternehmen betroffen, die bislang einen Begleitschein, einen Entsorgungsnachweis oder einen Sammelentsorgungsnachweis ausfüllen und unterschreiben mussten.
 
Im Rahmen der Informationsveranstaltung am 14. April 2010 wird das elektronische Nachweisverfahren erläutert und dargestellt.

 

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