Die Mängelhaftung im Bauvertrag nach VOB/B und BGB unter Berücksichtigung neuester BGH-Rechtssprechung

Veranstaltungsdaten

  • hat bereits stattgefunden
  • Seminar

    vor Ort
  • Termin

    Montag, 3. November 2008 (KW 45)
    09:30 Uhr bis 17:00 Uhr
  • Sachgebiet

    Recht
  • Kennziffer

    BR-08-037

Über den Inhalt der Veranstaltung

Der richtige Umgang mit den unterschiedlichen Mängelrechten ist weder in der baubetrieblichen noch in der juristischen Praxis eine Selbstverständlichkeit. Fehler bei der Wahl und Geltendmachung der unterschiedlichen Rechte nach VOB/B und BGB vor und nach der Abnahme haben häufig gravierende Nachteile bis hin zum vollständigen Rechtsverlust zur Folge. Das Seminar soll über die sichere Beherrschung der Grundlagen hinaus anhand der BGH-Rechtsprechung das nötige Problembewusstsein für die aktuellen Rechtsfragen und die sich hieraus ergebenden Chancen und Risiken vermitteln. Dem Referenten sind zudem die seit langem beabsichtigten Neuerungen durch das sog. Forderungssicherungsgesetz (FoSiG) vertraut. Je nach Stand des Gesetzgebungsverfahrens werden die praktischen Auswirkungen dieser Neuregelungen auf die Abwehr von vermeintlichen Mängelrechten mit behandelt.

 
Seminarinhalte
 
1. Mangelbegriff
          – Erfolgshaftung und Vertragsauslegung
          – Abgrenzung von objektiv technischen Kategorien
 
2. Abnahme und Abnahmeverweigerung
          – Bedeutung
          – Abnahmeformen und -alternativen
 
3. Mängelrechte vor und nach der Abnahme
          – Nacherfüllung/Selbstvornahme und Kostenvorschuss
          – Schadens- und Aufwendungsersatz/Minderung
          – Rücktritt/Kündigung
 
4. Abwehrmöglichkeiten des Auftragnehmers
          – Unverhältnismäßigkeit der Mängelbeseitigung
          – Schuldner- und Gläubigerverzug des Auftraggebers
          – § 648a BGB
 
5. Prüfungs- und Hinweispflichten des Auftragnehmers
          – Umfang
          – Bedenken und Behinderung
 
6. Haftung des Architekten/Ingenieurs für Baumängel
          – Planungs- und Überwachungsverschulden
          – Schadensersatz in Geld
          – Versicherungsfragen
 
7. Mitverschulden und Regress bei Haftung Mehrerer
          – Architekten- und Ingenieurfehler als Mitverschulden
             des Auftraggebers
          – Gesamtschuldnerausgleich
 
8. Verjährungsfragen
          – Fristen
          – Hemmung und Neubeginn

 

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