Die erfolgreiche Baustelle
Veranstaltungsdaten
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hat bereits stattgefunden
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Seminar
vor Ort -
Termin
Dienstag, 28. Oktober 2008 (KW 44)
09:30 Uhr bis 17:00 Uhr -
Sachgebiet
Recht -
Kennziffer
BR-08-036
Über den Inhalt der Veranstaltung
Seminarthema
Die wirtschaftlich erfolgreiche Durchführung eines Bauvorhabens hängt maßgeblich davon ab zu erkennen, welche Rechte und gegebenenfalls auch Pflichten sich aus dem Vergabeverfahren sowie dem anschließend geschlossenen Werkvertrag ergeben. Dabei ist es unerlässlich, die rechtlichen Voraussetzungen für einen Anspruch dem Grunde nach zu verinnerlichen sowie die Vergütung entsprechend den Vorschriften des § 2 VOB/B der Höhe nach zu ermitteln und prüfbar abzurechnen. Besonderes Augenmerk ist hierbei auf das sog. "Vertragspreisniveau" sowie auf die Anrechnung von Gemeinkosten zu lenken. Ferner hängt der wirtschaftliche Erfolg eines Bauvorhabens davon ab, seinen Forderungen rechtzeitig, vor Fertigstellung der Maßnahme Nachdruck zu verleihen. Hierfür stehen dem Auftragnehmer unter Umständen Leistungsverweigerungsrechte zur Verfügung.
1. Ausschreibung und Vergabe
– Die eindeutige und erschöpfende Leistungsbeschreibung,
§ 9 VOB/A
– Kein ungewöhnliches Wagnis, § 9 Nr. 2 VOB/A
– Das Treffen von Annahmen
– Mischkalkulation – Kalkulationsfreiheit
– Verzögerte Zuschlagserteilung
2. Nachträge
– Mengenmehrung und -minderung, § 2 Nr. 3 VOB/B
– Geänderte und zusätzliche Leistungen, § 2 Nr. 5, 6, 7 VOB/B
– Sonstige Zusatzleistungen, § 2 Nr. 8, 9 VOB/B
– Stundenlohnleistungen, § 2 Nr. 10 VOB/B
3. Berechnung der Vergütung
– Einzelkosten der Teilleistung, Baustellengemeinkosten,
Allgemeine Geschäftskosten sowie Wagnis und Gewinn
– Gemeinkostenausgleich
– Nachlässe
– Fortschreibung Vergabegewinn/-verlust
– Vertragspreisniveau
– Stundenlohnarbeiten
4. Abrechnung
– Abschlagsrechnungen
– Schlussrechnung
– Verzug
– Aufmaß/Abnahme
5. Leistungsverweigerung
– Überschreiten der Anordnungsbefugnis gemäß
§ 1 Nr. 3 und 4 VOB/B durch den AG
– Weigerung des AG Bedenken zu beachten bei gleichzeitiger
Ablehnung einer Haftungsfreistellung
– Weigerung des AG Preisvereinbarungen für Nachträge
zu treffen
– Fehlende Sicherheitsleistung nach § 648a BGB