Der Sachverständige. Ortstermin und Sachverständigengutachten

Referent: Dr.-Ing. Ulrich Schröter, Sachverständiger für Schäden an Gebäuden, Oberdorla

Veranstaltungsdaten

  • hat bereits stattgefunden
  • Seminar

    vor Ort in Ettersburg bei Weimar
  • Termin

    Donnerstag, 21. Januar 2016 (KW 03)
    09:00 Uhr bis 18:00 Uhr
  • Sachgebiet

    Sachverständigentätigkeit
  • Kennziffer

    210116 SV
  • Fortbildungsstunden

    10

Über den Inhalt der Veranstaltung

Zur Erstattung eines Gutachtens ist eine Ortsbesichtigung zwingend erforderlich. Um dem Vorwurf der Befangenheit entgegen zu wirken, müssen entsprechende Regeln im Verhältnis zu den einzelnen Parteien beachtet werden.

Das Sachverständigengutachten muss grundsätzliche Anforderungen erfüllen, strukturiert und nachvollziehbar sein. Mit seinem eindeutigen Ergebnis werden die fachlichen Fragen des Richters allgemeingültig beantwortet.

Im Seminar werden der Ablauf eines Ortstermins und die Erarbeitung eines Gutachtens am Beispiel des Sachverständigen für Schäden an Gebäuden dargestellt. Der zur Verfügung gestellte Leitfaden für ein Sachverständigengutachten dient dabei als Grundlage.

Inhalt:

  • Arten von Sachverständigengutachten
  • Ablauf einer Gutachteraufgabe
  • Schriftverkehr mit dem Gericht
  • Vorbereitung und Durchführung des Ortstermins
  • Auftreten des Sachverständigen zum Ortstermin und vor Gericht
  • Messen und Dokumentieren - der Umgang mit Werkzeugen, Geräten, Instrumenten
  • Die häufigsten Fragestellungen für einen Sachverständigen
  • Aufbau, Inhalt und Form eines Gutachtens
  • Beispiel eines Gutachtens für Schäden an Gebäuden

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