Das neue Bauproduktenrecht in der Praxis

Referent: Architekt Prof. Dr.-Ing. habil. Gerd Geburtig, Prüfingenieur für vorbeugenden Brandschutz, Planungsgruppe Geburtig, Weimar

Veranstaltungsdaten

  • hat bereits stattgefunden
  • Seminar

    vor Ort in Ettersburg bei Weimar
  • Termin

    Dienstag, 20. Juni 2017 (KW 25)
    09:00 Uhr bis 16:30 Uhr
  • Sachgebiet

    Konstruktionsplanung, Technik und Ausführung
  • Kennziffer

    200617 K
  • Fortbildungsstunden

    8

Über den Inhalt der Veranstaltung


Die Verabschiedung der Bauproduktenverordnung im März 2011 bedeutete eine Zäsur in der Harmonisierung des europäischen Binnenmarktes für Bauprodukte.

Wenn ein Bauprodukt heute von einer harmonisierten Norm erfasst ist oder für ein Bauprodukt eine Europäische Technische Bewertung ausgestellt wurde, ist eine Leistungserklärung abzugeben. Das Produkt ist dann verbindlich mit der CE-Kennzeichnung zu versehen. Daraus ergibt sich, dass die Aufstellung einer Leistungserklärung und die Anbringung der CE-Kennzeichnung für alle vollständig von harmonisierten Normen erfassten Produkte verbindlich sind. Die europäischen Regelungen wirkten sich dabei auch auf die notwendige Änderung der Musterbauordnung und der Thüringer Bauordnung aus.

Ausgehend von den grundsätzlichen Bestimmungen zum richtigen Nachweis der brandschutztechnischen Klassifikationen werden die wesentlichen brandschutztechnischen Anforderungen an Bauprodukte nach dem neuen Bauproduktenrecht erläutert.

Außerdem wird die Verwendung der Bauprodukte für den Brandschutz nunmehr in einer, in ihrem Aufbau vollkommen neuen „Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB)“ geregelt, die sich bisher in Deutschland aus der Bauregelliste ergaben. Diese Änderungen und die sich daraus ergebenden Folgerungen werden für die praktische Tätigkeit von Brandschutzfachplanern, Bauleitern und Architekten anhand des neuen Entwurfes zur VV TB erörtert und diskutiert.

Inhalte:

  • Die Bauproduktenverordnung (BauPVO) und ihre Auswirkungen
  • Nationale und europäische Zulassungsverfahren
  • CE-Kennzeichnung und Leistungserklärung
  • Europäische Bewertungsdokumente und technische Zulassungen
  • Nationale Verwendbarkeitsnachweise
  • Brandverhalten und Klassifikationen von Baustoffen und Bauteilen
  • Mögliche Verwendbarkeitsnachweise für den Brandschutz im Überblick
  • Geplante Änderungen der Musterbauordnung und der Thüringer Bauordnung
  • Ein Blick auf den neuen Entwurf zur Verwaltungsvorschrift technische Baubestimmungen (VV TB)

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