Bauvertragsrecht – Grundlagenwissen für Architekten und Ingenieure
Referent: Rechtsanwalt Dirk Weber, Justiziar der Architektenkammer Thüringen, Rechtsanwälte Dirk Weber & Coll., Erfurt
Veranstaltungsdaten
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vor Ort in Ettersburg bei Weimar
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Termin
Mittwoch, 28. September 2022 (KW 39)
09:00 Uhr bis 16:30 Uhr -
Spezialthema
Für Absolventen / Grundlagen -
Sachgebiet
Recht -
Kennziffer
A-280922 R -
Fortbildungsstunden
8 -
Anzahl Teilnehmende (min/max)
maximal 24 Teilnehmer -
Anmeldeschluss
14.09.2022 -
Entgelt
170 / 180 / 205 / 240 Euro i
Über den Inhalt der Veranstaltung
Einführung in das Bauvertragsrecht zur Gestaltung und der Durchführung des Bauvertrages sowie des Architekten- und Ingenieurvertrages sowie
- Rechts- und Kooperationsbeziehungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber
- Werkvertrag als Grundlage der Pflichten der am Bau Beteiligten
- Kooperationsmodelle, Arbeitsgemeinschaften, Nachunternehmerverhältnisse
- Formularverträge und Verbraucherschutz, Besonderheiten beim Verbraucherbauvertrag, Baubeschreibungspflicht des Unternehmers
- Bauvertrag nach BGB oder unter Einbeziehung der VOB/B
- Rechtsnatur und Zustandekommen des Architekten- und Ingenieurvertrages
- Vertragsgestaltungen, Zielfindungsphase und notwendiger Beratung und Inhalt des Vertrages
- Pflichten der Architekten und Ingenieure, des Stadtplaners, des Landschaftsplaners und des Fachingenieurs
- Auskömmliche der Vergütung und Honorarrecht
- Anordnungsrecht des Bestellers, Regelungen zur Preisanpassung bei Mehr- oder Minderleistungen Vereinbarung der Nachtragsvergütung
- Grundsätze der Beweislast vor und nach Abnahme, Verweigerung der Abnahme
- richtige Reaktion bei Vertragsstörungen, Kündigungsgründe
- Gesamtschulnerische Haftung der am Bau Beteiligten, Umgang mit Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen
- Verjährung von Ansprüchen des Auftraggebers und des Auftragnehmers
- Haftpflicht- und Bauwesenversicherung
Hinweis: Bitte folgende Unterlagen bereithalten: BGB und VOB/B, HOAI 2021
Reihenfolge der Entgeltangaben:
1) Mitglieder der IKT (alle Fortbildungen) und Mitglieder des VBI-LV Thüringen (nur für Tagesveranstaltungen, nicht für Zusatzqualifikationen)
2) Mitglieder der AKT sowie anderer Architekten- oder Ingenieurkammern der BRD; Mitglieder des BVS; Mitglieder des VBI-LV Thüringen (für Zusatzqualifikationen)
3) Angestellte von Mitgliedern der AKT, der IKT, des VBI-LV Thüringen oder des LVS Thüringen; ö.b.u.v. Sachverständige; Angestellte von Mitgliedsunternehmen des BIV Hessen-Thüringen; Angestellte im öffentlichen Dienst; Rechtsanwälte
4) Gäste
1) Mitglieder der IKT (alle Fortbildungen) und Mitglieder des VBI-LV Thüringen (nur für Tagesveranstaltungen, nicht für Zusatzqualifikationen)
2) Mitglieder der AKT sowie anderer Architekten- oder Ingenieurkammern der BRD; Mitglieder des BVS; Mitglieder des VBI-LV Thüringen (für Zusatzqualifikationen)
3) Angestellte von Mitgliedern der AKT, der IKT, des VBI-LV Thüringen oder des LVS Thüringen; ö.b.u.v. Sachverständige; Angestellte von Mitgliedsunternehmen des BIV Hessen-Thüringen; Angestellte im öffentlichen Dienst; Rechtsanwälte
4) Gäste