Bauvertragsrecht – Grundlagenwissen für Architekten und Ingenieure
Referent: Rechtsanwalt Dirk Weber, Justiziar der Architektenkammer Thüringen, Rechtsanwälte Dirk Weber & Coll., Erfurt
Veranstaltungsdaten
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Seminar
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Termin
Donnerstag, 8. Juli 2021 (KW 27)
09:00 Uhr bis 16:30 Uhr -
Spezialthema
Für AbsolventInnen -
Sachgebiet
Recht -
Kennziffer
A-080721 R -
Fortbildungsstunden
8 -
Anzahl Teilnehmer
max. 24 Teilnehmer -
Anmeldeschluss
24.06.2021 -
Entgelt
120 / 130 / 150 / 180 Euro i
Über den Inhalt der Veranstaltung
Einführung in das Bauvertragsrecht zur Gestaltung und der Durchführung des Bauvertrages sowie des Architekten- und Ingenieurvertrages sowie
- Rechts- und Kooperationsbeziehungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber;
- Werkvertrag als Grundlage der Pflichten der am Bau Beteiligten;
- Kooperationsmodelle, Arbeitsgemeinschaften, Nachunternehmerverhältnisse;
- Formularverträge und Verbraucherschutz, Besonderheiten beim Verbraucherbauvertrag, Baubeschreibungspflicht des Unternehmers;
- Bauvertrag nach BGB oder unter Einbeziehung der VOB/B;
- Zustandekommen und Rechtsnatur des Architekten- und Ingenieurvertrages;
- Vertragsgestaltungen, notwendiger Inhalt des Vertrages;
- Pflichten der Architekten und Ingenieure, des Stadtplaners, des Landschaftsplaners und des Fachingenieurs;
- Auskömmliche Vergütung und Honorarrecht;
- Anordnungsrecht des Bestellers, Regelungen zur Preisanpassung bei Mehr- oder Minderleistungen Vereinbarung der Nachtragsvergütung;
- Grundsätze der Beweislast vor und nach Abnahme, Verweigerung der Abnahme;
- richtige Reaktion bei Vertragsstörungen, Kündigungsgründe;
- Haftung der am Bau Beteiligten, Umgang mit Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen;
- Verjährung von Ansprüchen des Auftraggebers und des Auftragnehmers;
- Haftpflicht- und Bauwesenversicherung;
Bitte folgende Unterlagen bereithalten: BGB und VOB/B aktuelle Fassung, HOAI 2021
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Hinweis:
Da das ursprünglich als Präsenzveranstaltung geplante Seminar nun online stattfindet, wurden alle Entgelte um 30 € gesenkt.
(Stand: 20.04.2021)
1) Mitglieder der IKT (alle Fortbildungen) und Mitglieder des VBI-LV Thüringen (nur für Tagesveranstaltungen, nicht für Zusatzqualifikationen)
2) Mitglieder der AKT sowie anderer Architekten- oder Ingenieurkammern der BRD; Mitglieder des BVS; Mitglieder des VBI-LV Thüringen (für Zusatzqualifikationen)
3) Angestellte von Mitgliedern der AKT, der IKT, des VBI-LV Thüringen oder des LVS Thüringen; ö.b.u.v. Sachverständige; Angestellte von Mitgliedsunternehmen des BIV Hessen-Thüringen; Angestellte im öffentlichen Dienst; Rechtsanwälte
4) Gäste