Bauvertragsrecht – Grundlagenwissen für Architekten und Ingenieure

Referent: Rechtsanwalt Dirk Weber, Justiziar der Architektenkammer Thüringen, Rechtsanwälte Dirk Weber & Coll., Erfurt

Veranstaltungsdaten

  • hat bereits stattgefunden
  • Seminar

  • Termin

    Donnerstag, 8. Juli 2021 (KW 27)
    09:00 Uhr bis 16:30 Uhr
  • Spezialthema

    Grundlagenseminar
  • Sachgebiet

    Recht
  • Kennziffer

    A-080721 R
  • Fortbildungsstunden

    8
  • Anzahl Teilnehmende (min/max)

    max. 24 Teilnehmer

Über den Inhalt der Veranstaltung

Einführung in das Bauvertragsrecht zur Gestaltung und der Durchführung des Bauvertrages sowie des Architekten- und Ingenieurvertrages sowie

  • Rechts- und Kooperationsbeziehungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber;
  • Werkvertrag als Grundlage der Pflichten der am Bau Beteiligten;
  • Kooperationsmodelle, Arbeitsgemeinschaften, Nachunternehmerverhältnisse;
  • Formularverträge und Verbraucherschutz, Besonderheiten beim Verbraucherbauvertrag, Baubeschreibungspflicht des Unternehmers;
  • Bauvertrag nach BGB oder unter Einbeziehung der VOB/B;
  • Zustandekommen und Rechtsnatur des Architekten- und Ingenieurvertrages;
  • Vertragsgestaltungen, notwendiger Inhalt des Vertrages;
  • Pflichten der Architekten und Ingenieure, des Stadtplaners, des Landschaftsplaners und des Fachingenieurs;
  • Auskömmliche Vergütung und Honorarrecht;
  • Anordnungsrecht des Bestellers, Regelungen zur Preisanpassung bei Mehr- oder Minderleistungen Vereinbarung der Nachtragsvergütung;
  • Grundsätze der Beweislast vor und nach Abnahme, Verweigerung der Abnahme;
  • richtige Reaktion bei Vertragsstörungen, Kündigungsgründe;
  • Haftung der am Bau Beteiligten, Umgang mit Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen;
  • Verjährung von Ansprüchen des Auftraggebers und des Auftragnehmers;
  • Haftpflicht- und Bauwesenversicherung;

Bitte folgende Unterlagen bereithalten: BGB und VOB/B aktuelle Fassung, HOAI 2021

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Hinweis:

Da das ursprünglich als Präsenzveranstaltung geplante Seminar nun online stattfindet, wurden alle Entgelte um 30 € gesenkt.
(Stand: 20.04.2021)

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