Bauen im Bestand - die zweite Chance zur Realisierung nachhaltiger Gebäudekonzeptionen
Referent: Dipl.-Ing. Architekt Stefan Horschler, Sachverständiger für die Bereiche energiesparender Wärmeschutz und klimabedingter Feuchteschutz, Büro für Bauphysik, Hannover
Veranstaltungsdaten
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neu überarbeitet
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Seminar
vor Ort in Ettersburg bei Weimar -
Termin
Mittwoch, 15. Januar 2025 (KW 03)
09:00 Uhr bis 16:30 Uhr -
Spezialthema
für Energieberater geeignet -
Sachgebiet
Konstruktionsplanung, Technik und Ausführung -
Kennziffer
E-150125 K -
Fortbildungsstunden
8 -
Anmeldeschluss
02.01.2025 -
Entgelt
Frühbucher-Entgelt (Anmeldung bis 18.12.2024) 180,00 € / 189,00 € / 216,00 € / 243,00 € Reguläres Entgelt (Anmeldung ab 19.12.2024) 200,00 € / 210,00 € / 240,00 € / 270,00 €
Über den Inhalt der Veranstaltung
(als Fortbildungsnachweis für Energieeffizienz-Experten geeignet)
Im Lichte gestiegener Energiekosten konzentrieren sich vielerorts Aktivitäten zur Reduktion der Energieverbräuche. Sollen weiterhin die ehrgeizigen Ziele zur Reduktion klimaschädigender Einflüsse und die Realisierung eines nahezu klimaneutralen Gebäudebestands bis 2045 in Deutschland erreicht werden, müssen sich Aktivitäten zur Umsetzung von Energieeinsparmaßnahmen im Bausektor verstärkt auf den Gebäudebestand konzentrieren. Vorausgesetzt wird hierzu eine ingenieurmäßige Analyse der Energieumsätze durch thermische Konditionierung und Beleuchtung aber auch der Energien, die in den Baustoffen gebunden sind.
Angesichts eines zusätzlich großen Wohnungsbedarfs in den Städten konzentrieren sich die Bemühungen (neben dem Neubau) auf die „Reaktivierung“ bestehender Gebäude, sofern diese eine entsprechende Restnutzungsdauer und das technische, gestalterische und wirtschaftliche Potential für den Erhalt aufweisen; bei weitem ist durchaus nicht jede energetische Maßnahme auch wirtschaftlich sinnvoll. Es gilt hierbei ganzheitliche Betrachtungen anzustellen, da ein nicht unwesentlicher Energieaufwand bereits in den Baustoffen selbst gebunden ist und bei einem Rückbau i.d.R. nicht mehr bestimmungsgemäß genutzt wird. Diese Fragestellungen sind nicht nur für die bereits verbauten Materialien, sondern auch für neue Baustoffe in bestehenden Gebäuden relevant.
Hier besteht ein großer Handlungsbedarf, existieren aber auch vielfältige Herausforderungen, da sich die Planung an bestehende Gegebenheiten sowohl gestalterisch als auch technisch anpassen muss, ohne sich zu unterwerfen.
Das Seminar erläutert die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) von 2024 und der neuen „Bundesförderung effizienter Gebäude“ (BEG). Neben den energetischen Folgen werden auch die feuchteschutztechnischen Konsequenzen erläutert.
- Bedingte Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes für das Bauen im Bestand, Einbau neuer Heizungen und Einhaltung der Anforderungen an den Pflichtanteil Erneuerbarer Energien, Nutzungsänderungen, Ausnahmen und Befreiungen, Erweiterungen und Ausbau bestehender Gebäude, Energieausweise
- Energetische Anforderungen und Förderungen durch die neue „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“:
- Einzelförderungen insbesondere mit dem Sonderfall „Innendämmung"
- Effizienzhausförderungen - Wärmebrücken im Altbau, Möglichkeiten zur Minimierung - energetische und feuchteschutztechnische Konsequenzen
- Ausblick auf Planungsaufgaben bei Realisierung einer Innendämmung
Zielgruppe
Architekten und Ingenieure, Energieberater, Ausführende, Projektleiter und Investoren
1 = Mitglieder der IKT
2 = Mitglieder der AKT; Mitglieder anderer Architekten- oder Ingenieurkammern der BRD; Mitglieder des BVS; Mitglieder des VBI-LV Thüringen; Angestellte im öffentlichen Dienst (nur für Tagungen)
3 = Angestellte von Mitgliedern der AKT, der IKT, des VBI-LV Thüringen oder des LVS Thüringen; ö.b.u.v. Sachverständige; Angestellte von Mitgliedsunternehmen des BIV Hessen-Thüringen; Angestellte im öffentlichen Dienst; Rechtsanwälte
4 = Gäste (Normalentgelt)
Rabatte:
Seit September 2022 gewähren wir einen Frühbucherrabatt von 10 %.
Gültig für alle Entgeltstufen, sowohl für Präsenz- als auch für Onlineveranstaltungen.
Ausgenommen sind weiterbildende Studiengänge sowie der Lehrgang Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz.
Die Entgelte werden bei rechtzeitiger Anmeldung (bis maximal 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn) automatisch angepasst.