Bauen an der Grenze - Abstandsflächen nach ThürBO

Referent: Ltd. Ministerialrat a.D. Jens Meißner, ehemaliger Leiter Referat Baurecht, Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Veranstaltungsdaten

  • hat bereits stattgefunden
  • Seminar

    vor Ort
  • Termin

    Samstag, 13. Februar 2010 (KW 06)
    09:00 Uhr bis 16:30 Uhr
  • Sachgebiet

    Recht
  • Kennziffer

    130210 R
  • Fortbildungsstunden

    8

Über den Inhalt der Veranstaltung

 

Die Thüringer Bauordnung 2004 hat das Abstandsflächenrecht deutlich gestrafft. Viele Detailregelungen sind entfallen. Das Vorgehen bei der Ermittlung der Abstandsflächen wurde erheblich vereinfacht.
 
Auch wenn dadurch viele Streitfragen gelöst werden konnten, ist das Abstandsflächenrecht immer noch Streitauslöser zwischen Behörden und Planern sowie zwischen Bauherrn und Nachbarn. Da die Abstandsflächen in den meisten Verfahren nicht mehr behördlich geprüft werden, bei einer Unterschreitung der Abstandsflächen der Nachbar aber fast immer erfolgreich Klagen kann, haben Bauvorlageberechtigte eine erhebliche Verantwortung bekommen.
 
Das Seminar soll insbesondere auf das Zusammenspiel von dem vorrangig zu beachtenden Bauplanungsrecht mit Brandschutzbestimmungen und der Zulässigkeit von Vorbauten und Nebengebäuden eingehen.
 
  • Begriff und Zweck der Abstandsfläche
  • Geländeoberfläche
  • Erforderlichkeit von Abstandsflächen
                    - Bauplanungsrecht (Baugebiet, Bauweise)
                    - Anlagen und Einrichtungen mit gebäudegleicher Wirkung (z.B. Masten, Türme, Windkraftanlagen, Einfriedungen)
  • Lage der Abstandsflächen
                    - Beschränkung auf das Baugrundstück
                    - Übernahme auf Nachbargrundstücke
  • Berechnung der Abstandsfläche
                    - Wandhöhe, Dachformen, Dachteile, Giebel
                    - Abstandsflächentiefe
  • Abstandsflächen und Brandschutz
  • Untergeordnete Bauteile und Vorbauten
  • Nebenanlagen in den Abstandsflächen, insbesondere Grenzgaragen
  • Abweichende Festsetzungen in Bebauungsplänen

 

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