Bau- und Raumakustik, Schallimmissionsschutz aktuell

Es referieren: Dipl.-Phys. Matthias Harnisch, ö. b. u. v. Sachverständiger für Schallimmissionsschutz, Blankenhain; Ass. jur. Ulrike Grahnert, Justiziarin im Amt für Gebäudemanagement der Stadt Leipzig

Veranstaltungsdaten

  • hat bereits stattgefunden
  • Seminar

    vor Ort in Ettersburg bei Weimar
  • Termin

    Donnerstag, 19. Januar 2017 (KW 03)
    09:00 Uhr bis 16:30 Uhr
  • Sachgebiet

    Konstruktionsplanung, Technik und Ausführung
  • Kennziffer

    190117 K
  • Fortbildungsstunden

    8

Über den Inhalt der Veranstaltung

Schallschutz und Raumakustik bestimmen den Wert einer Immobilie nachhaltig mit. Dies betrifft die Qualität des Schallschutzes und der Raumakustik innerhalb eines Gebäudes sowie auch den Schallschutz gegen Außenlärm.

In Zeiten von „Energie-Einsparverordnungen“ und „Niedrigenergie-Häusern“ sind diese Themen allerdings zum Stiefkind der Bauphysik geworden, obwohl sich bundesweit ca. 68% der Bürger über Störungen durch Lärm beklagen. Verkehrslärm, aber auch Nachbarschaftslärm sind die häufigsten Ursachen. Unzureichende Schallisolierung im Wohnungsbau beeinträchtigt die Wohnqualität. Eine schlechte Raumakustik in Kindergarten, Schule, Büro oder Krankenhaus behindert nachhaltig das Lernen oder beeinträchtigt die Effektivität der Arbeit, sorgt für Stress.

Der Gesetzgeber hat zahlreiche Normen und Verordnungen erlassen, die dafür sorgen sollen, dass die Belange des Schallschutzes bei der Planung und Errichtung von Anlagen und Gebäuden ausreichend berücksichtigt werden. Das Geflecht aus Normen, Verordnungen und Richtlinien ist jedoch sehr komplex. So gibt es für jede Art von Lärm eigene Berechnungs- und Beurteilungs-vorschriften, die auch noch vom Ziel der Beurteilung abhängen. Für die Bauleitplanung gilt DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“, im Genehmigungsvollzug für Anlagen gelten die TA Lärm (gewerbliche Anlagen), die 16. BImSchV (Straßen- oder Schienenverkehr), die 18. BImSchV (Sportanlagen), die Freizeitlärmrichtlinie (Freizeitanlagen), die Baulärmverordnung (Baustellenlärm) oder das Fluglärmgesetz (Fluglärm) und andere.

Weiter wird unterschieden nach öffentlichem Recht und zivilrechtlich geschuldeten Anforderungen. Jahrzehntelang galten die Anforderungen der DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ aus 1989 als „Mindestschallschutz“, der gemäß öffentlichem Recht geschuldet ist. Zivilrechtlich ist die Einhaltung der „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ vertraglich geschuldet. Letztere haben sich von den Anforderungen der bauaufsichtlich eingeführten DIN 4109 aus dem Jahre 1989 inzwischen teilweise weit entfernt. Im Juni 2016 wird die Neuausgabe der DIN 4109 erwartet. Im März 2016 ist eine Neuausgabe der DIN 18041 „Hörsamkeit in Räumen- Anforderungen, Empfehlungen und Hinweise für die Planung“ (Raumakustik) erschienen.

Im Rahmen des Seminars werden die aktuellen Entwicklungen und ihre Konsequenzen für die Planung ausführlich diskutiert. Das Seminar klärt für jeden der genannten Bereiche die Anforderungssituation, zeigt Lösungswege auf und weist an Hand von Praxisbeispielen auf typische Stolperstellen hinsichtlich Planung oder Bauüberwachung hin. Dabei werden einige Fälle sowohl aus technischer Sicht als auch aus juristischer Sicht beleuchtet.

Nicht zuletzt soll auch ein Blick auf die Kosten geworfen werden. Schallschutz glänzt zwar nicht wie eine hochwertige Armatur im Badezimmer, aber man hört es, wenn er fehlt. Dabei muss Schallschutz nicht teuer sein – jedenfalls dann, wenn man ihn von Anfang an berücksichtigt. Und fehlender Schallschutz wird oft deutlich kostspieliger.

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