Aufmaß- und Abrechnungsregeln nach VOB/C

Referent: Dipl.-Ing. Wolfgang Hertrampf, HERTRAMPF BauBeratungs- & SachVerständigenbüro GbR, Zwickau

Veranstaltungsdaten

  • hat bereits stattgefunden
  • Seminar

    vor Ort in Ettersburg bei Weimar
  • Termin

    Donnerstag, 28. November 2024 (KW 48)
    09:00 Uhr bis 16:30 Uhr
  • Sachgebiete

    Management in Planung und Ausführung
    Recht
  • Kennziffer

    281124 R+M
  • Fortbildungsstunden

    8

Über den Inhalt der Veranstaltung

Bei der Abrechnung von Bauleistungen treten oftmals aus Unkenntnis der Aufmaß- und Abrechnungsregeln Differenzstandpunkte zwischen den Vertragspartner zutage bzw. werden teilweise zulässige Vergütungsansprüche „verschenkt“ oder überhöht abgerechnet.

Das Seminar vermittelt grundsätzliche Aufmaß- und Abrechnungsregeln der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen nach den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) der VOB Teil C für verschiedene Schwerpunktleistungsbereiche.

Anhand von vielfältigen Aufmaßbeispielen und Abrechnungsfehlern aus der 30jährigen Praxis als Bauüberwacher und Gerichts- und Privatsachverständiger, werden in textlicher und bildlicher Form regelkonforme Handlungsanleitungen zur Vermeidung von Konflikten bei der Abrechnung von Bauleistungen gegeben.

Inhalte:

  • Abrechnungsgrundlagen und -erfordernisse nach VOB
  • Voraussetzungen zur Prüfbarkeit von Aufmaßen
  • Allgemeine Begriffs- und Abrechnungsdefinitionen
  • Aufbau der Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV)
  • ATV DIN 18299 als Allgemeinnorm über alle Bauleistungen
  • Nebenleistungen und Besondere Leistungen als oftmaliger Streitpunkt bei der Abrechnung
  • Spezifische Abrechnungsmodalitäten und wiederkehrende Aufmaßfehler bei den verschiedensten Leistungsbereichen der ATV DIN 18300 – 18459
  • Gemeinsame Beispiel- und Praxisdiskussion

Zielgruppen:

  • Planer und Bauüberwacher aus Architekten- und Ingenieurbüros
  • Abrechner von Ausführungsfirmen der Hoch-, Tief- und Ausbaugewerke
  • Private und öffentliche Bauherrenvertreter der Städte und Gemeinden sowie der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft

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