Anerkannte Regeln der Technik - Inhalt eines unbestimmten Rechtsbegriffs

Referent: Prof. Matthias Zöller, Dipl.-Ing. Architekt, ö.b.u.v. Sachverständiger für Schäden an Gebäuden, Neustadt an der Weinstraße / AIBau Aachen

Veranstaltungsdaten

  • hat bereits stattgefunden
  • Seminar

    vor Ort in Ettersburg bei Weimar
  • Termin

    Mittwoch, 13. Juli 2022 (KW 28)
    09:00 Uhr bis 16:30 Uhr
  • Sachgebiet

    Konstruktionsplanung, Technik und Ausführung
  • Kennziffer

    130722 K
  • Fortbildungsstunden

    8
  • Anzahl Teilnehmende (min/max)

    maximal 24 Teilnehmer

Über den Inhalt der Veranstaltung

 Im Bauwesen haben die anerkannten Regeln der Technik (a.R.d.T.) eine zentrale Bedeutung, sie sind bei allem, was gebaut wird, zu beachten. Sie gelten als Mindeststandard und lassen sich deswegen sogar durch vertragliche Einzelvereinbarungen i.d.R. nicht aushebeln.

Jeder Baubeteiligte spricht von a.R.d.T, aber keiner weiß so recht, was sich hinter diesem Begriff verbirgt. Es handelt sich um einen unbestimmten Begriff, der im Einzelfall mit Leben zu füllen ist.
Nicht selten werden kurzerhand DIN-Normen und andere Regelwerke mit a.R.d.T. kritiklos gleichgesetzt, was aber so noch nicht einmal von den Regelwerkverfassern beabsichtigt ist.
Wie aber ist vorzugehen, um Willkür zu vermeiden?

Das Seminar setzt sich anhand von Beispielen ausführlich mit den unterschiedlichen Aspekten der a.R.d.T. auseinander, da diese situationsabhängig unterschiedliche Bedeutung haben: Eine a.R.d.T. einer Fallkonstellation ist für eine andere keine.

Inhalt.

  • Recht und Technik: systematische Gemeinsamkeiten und Unterschiede
  • A.R.d.T: Bedeutung im Werkvertrag
  • Vertragstyp: Der Bau-Werkvertrag als Entwicklungsvertrag
  • Regelwerke in Bezug zu A.R.d.T
  • Konstellationen: Prognose, Retrospektive
  • Eingeschränkte Anwendbarkeit von Regelwerken bei der Bewertung, erläutert an Beispielen, u.a. Festigkeit von Holz, Wasserundurchlässigkeit von Beton.
  • Paradigmenwechsel: Vorschläge zur Inhaltsbestimmung

Die Inhalte werden an zahlreichen Beispielen besprochen, u.a.:

  • Gefälle von Flachdachabdichtungen
  • Algen an Fassaden
  • bewitterten Treppen

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