Beratungsverpflichtung für Sachverständige zur Wieder- und Weiterverwendung von Bauteilen nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz!?

Referent: Prof. Matthias Zöller, Dipl.-Ing. Architekt, ö.b.u.v. Sachverständiger für Schäden an Gebäuden, Neustadt an der Weinstraße / AIBau Aachen

Veranstaltungsdaten

  • war entfallen
  • Seminar

  • Termin

    Montag, 3. Juli 2023 (KW 27)
    09:00 Uhr bis 12:15 Uhr
  • Sachgebiet

    Sachverständigentätigkeit
  • Kennziffer

    030723 SV
  • Fortbildungsstunden

    4
  • Anzahl Teilnehmende (min/max)

    maximal 30 Teilnehmer

Über den Inhalt der Veranstaltung

Nach dem zweiten Weltkrieg kannte die wirtschaftliche Entwicklung nur eine Richtung: nach oben. Allerdings sind bald erste Zweifel aufgekommen, so 1972 in den Überlegungen zu den Grenzen des Wachstums, dem Bericht des Club of Rome zur Lage der Menschheit. Die also schon lange abzusehenden Folgen und damit verbundene Gewissheit, nicht so weitermachen zu können wie bisher, wird durch die aktuelle, nicht mehr zu beschönigende Konfrontation der Gesellschaftssysteme immens beschleunigt.

Ressourcen werden knapper, Bauunternehmer beantworten noch nicht einmal mehr Anfragen, Baupreise explodieren und Müllberge wachsen. Da ist die lieb gewordene Gewohnheit untragbar geworden, aus Überfluss Dinge wegen geschmacklichen Änderungen oder im Glauben, man kann es sich im Zuge von durchsetzbaren Gewährleistungsansprüchen „leisten“, Nutzbares zu zerstören und zu entsorgen.

Der Baubereich ist etwa für die Hälfte der Müllentstehung verantwortlich, er trägt zu einem großen Anteil an Ressourcenverbrauch und CO2-Emissionen bei und darf daher vor dieser Entwicklung nicht die Augen verschließen. Baubeteiligte dürfen nicht mehr nur auf den Austausch von Bauteilen hinarbeiten. Sachverständigen kommt die - auch im öffentlichen Interesse liegende - Aufgabe zu, auf die Weiternutzung hinzuweisen und die Brauchbarkeit von nicht makellosen Bauteilen in Varianten einzubeziehen. Das gilt auch für die Beratung bei Streitigkeiten um eventuell mangelhaft ausgeführte Leistungen. Denn: Wem nützt die Maximierung von Mängeln, wenn Ansprüche nicht durchsetzbar sind? Wem nützt der Rat, Bauteile herauszureißen, wenn es keinen Ersatz gibt, und zwar für längere Zeit nicht?

Damit bekommen die von Prof. Dr. Rainer Oswald ins Leben gerufene Veröffentlichung "Hinzunehmende Unregelmäßigkeiten" eine zusätzliche Bedeutung: Es geht nicht nur um die Streitvermeidung von Kleinigkeiten, sondern auch um den "gerechten" Wertausgleich bei zu erwartender, verkürzter wirtschaftlicher Nutzungsdauer, bei der bislang in retrospektivischer Sichtweise der Austausch verlangt wird, da solche Risiken Bestellern als nicht zumutbar gelten.

Man muss aber angesichts der heutigen Situation weg von dieser Schwarz-Weiß Malerei hin zu Risikobetrachtungen, mit denen die Interessen von Bestellern, die von Auftragnehmern und die der Gemeinschaft allgemein jeweils hinreichend Berücksichtigung finden.

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