Neuerungen zu hinzunehmenden Unregelmäßigkeiten, hinnehmbaren oder zu beseitigenden Mängeln

Referent: Prof. Matthias Zöller, Dipl.-Ing. Architekt, ö.b.u.v. Sachverständiger für Schäden an Gebäuden, Neustadt an der Weinstraße / AIBau Aachen

Veranstaltungsdaten

  • hat bereits stattgefunden
  • Seminar

  • Termin

    Montag, 8. Mai 2023 (KW 19)
    09:00 Uhr bis 16:30 Uhr
  • Sachgebiet

    Sachverständigentätigkeit
  • Kennziffer

    080523 SV
  • Fortbildungsstunden

    8
  • Anzahl Teilnehmende (min/max)

    maximal 30 Teilnehmer

Über den Inhalt der Veranstaltung

Viele Streitigkeiten am Bau beziehen sich auf Abweichungen, die die Nutzbarkeit oder das Erscheinungsbild nicht wesentlich beeinträchtigen. Allerdings berechtigen bereits „kleine“ Mängel den Besteller zur Auswahl eines der Rechte, die ihm gesetzlich zustehen. Der Schadenersatz nach fiktiven Mangelbeseitigungskosten, also Ersatz von Kosten zur Beseitigung von Mängeln auf Grundlage von Kostenschätzungen oder Angeboten, ist nach dem BGH-Urteil (AZ VII ZR 46/17) vom 22.2.2018 aber nicht möglich.

Das Seminar beschäftigt sich mit Neuerungen im Umgang mit Mängeln, die wegen Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit für den Auftraggeber oder wegen eines berechtigten Einwands eines unverhältnismäßig hohen Aufwands nicht durch Nacherfüllung beseitigt werden sollen. Im Seminar werden Verfahren vorgestellt, mit denen unter Berücksichtigung des Äquivalenzgebots die Minderwerte und die damit zusammenhängenden Minderungsbeträge ermittelt werden können. Die häufig unter vertragsunabhängigen (objektiven) Kriterien ermittelten, nur sehr kleinen Minderungsbeträge verlieren dabei an Bedeutung. Dazu werden neue Verfahren unter Berücksichtigung vertragsbezogener (subjektiver) Werteigenschaften vorgestellt, die bisherige Techniken ergänzen und zu akzeptablen Minderungsbeträgen führen.

Die Überlegungen werden jeweils an Beispielen erläutert: Risse, Abweichungen in der Oberflächenstruktur, Farbe und Kratzer an Putzen, Eindeckungen, Fliesen- und Natursteinbelägen.

Themen:

  • Mangel als (negative) Abweichung von
    - vertraglich vereinbarter Beschaffenheit (subjektive Werteigenschaften),
    - objektive und vertragsbezogenen Einschränkung der Verwendungseignung (Fehler)
    - Unterschreitung der vertragsbezogenen Besteller-Erwartung (nach Art des Werks)
  • Variantenbildung und "gleichwertige" Bauweisen
  • Fehlerbeseitigung durch Ausgleichsmaßnahme (Substitution)
  • Methoden zur Beurteilung der "Unverhältnismäßigkeit", Voraussetzungen und variable Grenzen der dreistufigen Mangelbewertung
  • Grundsätze zur Ermittlung von Minderwerten: Kumulative Teilwertbetrachtung, Schlüssel zur Minderung
  • Ausstrahlungsfaktoren: Alternative zur Bezugsgrößenanpassung
  • Merkantiler Minderwert: falls ja, nur bzgl. der Immobilie oder auch ein Haftungsanspruch gegenüber Baubeteiligten?

Allgemeine Informationen zu unseren Online-Veranstaltungen

Diese Seite teilen

Unsere Profile in sozialen Netzwerken