Bauzeitverlängerung und Behinderung: Was müssen Bauleiter wissen?

Referentin: Rechtsanwältin Elke Schmitz, Kanzlei Schmitz, Bremen

Veranstaltungsdaten

  • hat bereits stattgefunden
  • Seminar

  • Termin

    Mittwoch, 14. Juni 2023 (KW 24)
    09:00 Uhr bis 12:15 Uhr
  • Sachgebiet

    Recht
  • Kennziffer

    140623 R
  • Fortbildungsstunden

    4
  • Anzahl Teilnehmende (min/max)

    maximal 30 Teilnehmer

Über den Inhalt der Veranstaltung

Die Verlängerung von Bauzeiten ist Kehrseite naturgemäßer Unwägbarkeiten des Bauens im Allgemeinen oder aber schlicht Folge projektspezifischer Störungen im Bauablauf. Aus Sicht von Planern ist die Kenntnis der rechtlichen Voraussetzungen für die Durchsetzung von Mehrvergütungsansprüchen wegen verlängerter Bauzeit in zweifacher Hinsicht von Bedeutung: zum Einen, wenn es um den eigenen Honorarnachtrag infolge verlängerter Planungs- oder Bauzeit geht, zum Anderen bei Behinderungsanzeigen und Nachtragsforderungen Bauausführender wegen zeitlich bedingter „Ablaufstörungen“.

Wie die facettenreiche Rechtsprechung zum Thema zeigt, ist den am Bau Beteiligten nicht immer bewusst oder bekannt, worauf es dabei ankommt. Das Seminar zeigt anhand aktueller Rechtsprechung Stolpersteine und Fallstricke auf, so dass Handlungsoptionen wie auch vertragliche Regelungsbedarfe nachvollziehbar werden.

Inhalte:

  • Rechtsgrundlagen nach BGB und VOB/B
  • Nachträge wegen Planungs-/ Bauzeitverlängerung im Architekten- und Ingenieurvertrag – Voraussetzungen und Folgen für die Vertragspraxis
  • Nachträge wegen Behinderungen im VOB/B-Vertrag – wann sind sie begründet?
  • „bauablaufbezogene Darstellung“ – was ist das? – Anforderungen an die Dokumentation

Zielgruppen:

Architekten, Ingenieure, Sachverständige, Projektleiter, Bauträger, Wohnungswirtschaft, Mitarbeiter der öffentlichen Hand

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