Abstandsflächen und andere ausgewählte Fragen der ThürBO

Referent: Ltd. Ministerialrat a.D. Jens Meißner, ehemaliger Leiter Referat Baurecht, Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Veranstaltungsdaten

  • hat bereits stattgefunden
  • Seminar

    vor Ort in Ettersburg bei Weimar
  • Termin

    Samstag, 20. Juni 2020 (KW 25)
    09:00 Uhr bis 16:30 Uhr
  • Sachgebiet

    Recht
  • Kennziffer

    200620 R
  • Fortbildungsstunden

    8

Über den Inhalt der Veranstaltung

Die Thüringer Bauordnung 2014 hat das Abstandsflächenrecht deutlich gestrafft. Im unbeplanten Innenbereich sind Abstandsflächen weitgehend entbehrlich geworden. Außerdem wurden die Möglichkeiten der Bebauung durch Erleichterungen u.a. bei der nachträglichen Wärmedämmung und beim Umfang der zulässigen Grenzbebauung ausgedehnt.

Der Stellplatzbedarf führt immer wieder zu Auseinandersetzungen zwischen Bauherren und Bauaufsichtsbehörden. Das betrifft nicht nur die Zahl der erforderlichen Stellplätze, sondern auch die Möglichkeiten, Stellplätze bereitzustellen.

Im Verfahrensrecht hängt von der richtigen Zuordnung zu den Gebäudeklassen und der Einordnung in Sonder- oder Regelbauten insbesondere die Wahl des richtigen Baugenehmigungsverfahrens ab. Aber auch eine Verfahrensfreiheit von Neu- und Umbauten kann in Betracht kommen.

Wichtig für die Planung ist die Frage, was man tun kann, wenn die baurechtlichen Anforderungen an das Bauwerk nicht zur Planung „passen“. Die ThürBO stellt unterschiedliche Möglichkeiten bereit, abweichende Lösungen umzusetzen.

Das Seminar wird diese und weitere immer wieder auftauchende Fragen behandeln.

Seminarinhalte:

- Begriffe (Gebäudeklassen, Sonderbauten, Geländeoberfläche)
- Abstandsflächen

  •  Erforderlichkeit/Vorrang des Bauplanungsrechts
  •  Anlagen und Einrichtungen mit gebäudegleicher Wirkung (Masten, Türme, Windkraftanlagen)
  •  Lage der Abstandsflächen auf dem Baugrundstück / Übernahme auf Nachbargrundstücke
  •  Berechnung der Abstandsfläche (Wandhöhe, Dachteile, Giebel Abstandsflächentiefe)
  •  Untergeordnete Bauteile und Vorbauten, nachträgliche Wärmedämmung
  •  Nebenanlagen in den Abstandsflächen, insbesondere Grenzgaragen
  •  Abstandsflächen und Brandschutz

- Stellplätze (Stellplatzbedarf, Herstellung auf einem anderen Grundstück/Ablösung)
- Genehmigungsverfahren

  • Verfahrensfreie und verfahrenspflichtige Anlagen
  • Genehmigungsfreistellung, vereinfachtes und „normales“ Genehmigungsverfahren (Prüfumfang, Genehmigungsfiktion)

- Abbruchmaßnahmen
- Bautechnische Nachweise nach § 65 ThürBO (Erstellung und Prüfung, Zeitpunkt der Vorlage, Überwachung)
- Abweichungen von der Bauordnung, von Sonderbauverordnungen, von Richtlinien, eingeführten Technischen Baubestimmungen
- Nachbar- und Öffentlichkeitsbeteiligung
- Barrierefreies Bauen (Überblick)

Diese Seite teilen

Unsere Profile in sozialen Netzwerken