Haftung des Architekten und Ingenieurs
Seminar
A-050417 R
Zielgruppe: Architekten, Ingenieure, Sachverständige
Mittwoch, 05.04.2017 (KW 14) ▪ 09:00–16:30 Uhr
8 Fortbildungsstunden ▪ Anmeldeschluss: 17.03.2017
hat bereits stattgefunden
Haftungsgefahren, Folgen verschiedener Pflichtverletzungen, Haftungsvermeidung und Durchsetzung berechtigter Ansprüche
- Einführung in die rechtlichen Grundlagen der vertraglichen und deliktischen Haftung bei Architekten- und Ingenieurverträgen
- Vertragspflichten des Planers, Störungen des geschuldeten Werkerfolges, Kausalität, Verschulden
- Besprechung der Haftungsrisiken beim Neubau und beim Bauen im Bestand:
- Planungsfehler
- Ausschreibungs- und Vergabefehler
- Koordinierungsfehler, Verhältnis zwischen Objekt- und Fachplanern
- Mängel der Bauüberwachung, Terminüberschreitungen
- Bausummenüberschreitung - Haftung bei Übernahme zusätzlichen Leistungen, z. B. Rechtsberatung, örtliche Bauüberwachung, SiGeKo, Energieberatung
- gesamtschuldnerische Haftung der Baubeteiligten
- Rechtsfolgen bei vertraglichen Pflichtverletzungen, Mängelanzeige, Ersatzvornahme, Schadenersatz, Honorarminderung, Kündigung des Vertrages
- Verhalten im Schadenfall, Beweisführung und Dokumentation
- Schadenshöhe und -berechnung, Sowiesokosten
- Mitverschulden des Auftraggebers
- Zeitpunkt der Geltendmachung von Ansprüchen bei Vertragsstörungen
- Fristen und Anspruchsverjährung
- Berufshaftpflichtversicherung, Sicherheitsleistung, Grenzen des Versicherungsschutzes
Hinweis:
Bitte folgende Unterlagen mitbringen - BGB und HOAI 2013